695032 SE Psychologie als Gegenstand des Unterrichts (2004W)
Psychologie als Gegenstand des Unterrichts (PP § 57.4) (PPP § 5/2/d)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Nach Vortrag, Unterlagen und Mitarbeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Vorführen einzelner Unterrichtsstunden durch die TeilnehmerInnen der LV mit anschließender Besprechung. Die Unterrichtsunterlagen sollen den anderen TeilnehmerInnen elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Literatur
Lehrbücher für die AHS
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
57.4.1
Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 09:00