Lehrveranstaltungsprüfung
010008 VO Dogmatische Gotteslehre (2022W)
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VOR-ORT
WANN?
Mittwoch
08.11.2023
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 18.10.2023 00:00 bis Mi 01.11.2023 23:59
- Abmeldung bis Mo 06.11.2023 00:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Inhalt der Vorlesungseinheiten oder prüfungsrelevante Ersatzliteratur.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mündlich präsente Prüfung zu je 15 Minuten an vier bekanntgegebenen Terminen. Die Prüfungen können sowohl auf Basis der Vorlesungsthemen als auch der prüfungsrelevanten Ersatzliteratur absolviert werden.Die Anmeldung zu den offiziellen Prüfungsterminen erfolgt durch die Studierenden über u:space (21-7 Tage vor dem Prüfungstermin), die Reservierung eines Zeitslots für mündliche Prüfungen erfolgt via TEMPUS (ein Eintrag ist 6-2 Tage vor dem Prüfungstermin möglich). Ein Eintrag in TEMPUS ohne vorherige Anmeldung über u:space ist nicht gültig.Die Lehrveranstaltungsprüfung wird in Deutsch abgehalten.Erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung:
keine
keine
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung:
Sinnerfassendes Verständnis der in der Vorlesung entwickelten Thematiken und Fragestellungen. Eine positive Bewertung der Prüfung wird erreicht, wenn mindestens 50% der gegebenen Antworten richtig sind.
Beurteilungsmaßstab:
Die Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse des Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittliche Maß an Kenntnissen hinausreichen und eigenständige, begründete Einsichten eingebracht werden.
Sinnerfassendes Verständnis der in der Vorlesung entwickelten Thematiken und Fragestellungen. Eine positive Bewertung der Prüfung wird erreicht, wenn mindestens 50% der gegebenen Antworten richtig sind.
Beurteilungsmaßstab:
Die Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse des Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittliche Maß an Kenntnissen hinausreichen und eigenständige, begründete Einsichten eingebracht werden.
Letzte Änderung: Do 02.11.2023 14:26