Lehrveranstaltungsprüfung
010008 VO Grundkurs Kirchenrecht II (2024S)
Rechtstheoretische und theologische Grundlegung kirchlichen Rechts, Einführung in die allgemeine Normen, das kirchliche Strafrecht und das orientalische Kirchenrecht sowie kirchliches Verkündigungsrecht
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 07.11.2024 00:00 bis Do 21.11.2024 23:59
- Abmeldung bis Mo 25.11.2024 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung, ebenso auf moodle veröffentlichte Materialien und dort als Pflichtlektüre oder „notwendige“ Lektüre gekennzeichnete Dateien.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Prüfung findet als schriftliche Präsenzprüfung statt. Eine aktuelle Ausgabe des CIC ohne persönliche Notizen kann als Hilfsmittel verwendet werden. Sollte aufgrund universitärer Regelungen keine Präsenzprüfungen möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15-20 Minuten). In diesem Fall ist die Verwendung von Hilfsmitteln wie dem CIC nicht gestattet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
schriftliche Prüfung: Es sind max. 27 Punkte zu erreichen. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Notenskala: 25–27 Punkte: (1); 22–24 Punkte: (2); 17–21 Punkte: (3); 14–16 Punkte: genügend (4); 0–13 Punkte: nicht genügend (5). Die Aufzählung bloßer Stichworte wird nicht als Antwort gezählt.Im Fall einer mündlichen Prüfung: das Problem der Fragen muss dem richtigen Rechtsgebiet zugeordnet werden können. Für eine positive Leistung muss jede einzelne Frage zu mind. 50% richtig beantwortet werden. Eine "sehr gute" Leistung bedeutet die Fähigkeit, den LV-Stoff auf konkrete Fragen hin kritisch anwenden zu können.
Letzte Änderung: Do 09.01.2025 10:25