Lehrveranstaltungsprüfung
010009 VO Gottesfrage und Religion im postmetaphysischen Kontext (2025S)
Labels
WANN?
Donnerstag
18.09.2025
Die mündlichen Prüfungen finden im Dienstzimmer von Prof. Treitler statt (Zimmer 059, 2. Stock, Schenkenstraße 8-10, 1010 Wien).
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 28.08.2025 00:00 bis Do 11.09.2025 23:59
- Abmeldung bis Di 16.09.2025 00:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Inhalt der Vorlesungseinheiten oder prüfungsrelevante Ersatzliteratur
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die mündliche Prüfung besteht aus zumindest zwei voneinander unabhängigen Fragen oder Themenbereichen. Eine positive Beurteilung der Prüfung wird erreicht, wenn mindestens 50% der jeweiligen Frage- oder Themenstellung richtig dargestellt oder beantwortet werden; diese Regelung gilt für jede einzelne Frage- oder Themenstellung; liegt ein Bereich darunter, wird die Gesamtprüfung negativ bewertet. – Eine Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse der Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittlich erwartbare Maß an Kenntnissen hinausreichen und eigene, begründete Einsichten eingebracht werden.
Prüfungssprache: deutsch oder englisch
Erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung:
Keine
Prüfungssprache: deutsch oder englisch
Erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung:
Keine
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die mündliche Prüfung besteht aus zumindest zwei voneinander unabhängigen Fragen oder Themenbereichen. Eine positive Beurteilung der Prüfung wird erreicht, wenn mindestens 50% der jeweiligen Frage- oder Themenstellung richtig dargestellt oder beantwortet werden; diese Regelung gilt für jede einzelne Frage- oder Themenstellung; liegt ein Bereich darunter, wird die Gesamtprüfung negativ bewertet. – Eine Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse der Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittlich erwartbare Maß an Kenntnissen hinausreichen und eigene, begründete Einsichten eingebracht werden.
Eine Prüfung über das Vorlesungsgebiet kann bis längstens zum letzten Prüfungstermin Ende des Wintersemesters 2025/26 abgelegt werden.
Eine Prüfung über das Vorlesungsgebiet kann bis längstens zum letzten Prüfungstermin Ende des Wintersemesters 2025/26 abgelegt werden.
Letzte Änderung: Fr 28.02.2025 14:25