Lehrveranstaltungsprüfung
010014 VO Grundkurs Theologische Ethik II (Ethik des Lebens) (2020S)
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WANN?
Donnerstag
09.07.2020
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise bezüglich Online-Prüfungen auf unserer Homepage:
https://st-theoethik-ktf.univie.ac.at/studium/pruefungen/pruefungstermine/
https://st-theoethik-ktf.univie.ac.at/studium/pruefungen/pruefungstermine/
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 18.06.2020 08:00 bis Do 02.07.2020 23:59
- Abmeldung bis So 05.07.2020 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Da der Vortragsmodus wegen der Coronavirus-Maßnahmen bis auf Weiteres entfällt, wird der Prüfungsstoff auf der Lernplattform Moodle präzisiert.
Das unten angegebene Buch des Lehrveranstaltungsleiters kann größtenteils als Ersatzliteratur angesehen werden. Genaue und vor allem aktuelle Informationen finden sich auf der Lernplattform Moodle.
Das unten angegebene Buch des Lehrveranstaltungsleiters kann größtenteils als Ersatzliteratur angesehen werden. Genaue und vor allem aktuelle Informationen finden sich auf der Lernplattform Moodle.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
je nach Studienplan mündliche LV-Prüfung oder Modulprüfung ab Ende des SS2020.
Dauer der Prüfung: max. 15 Minuten.
Ort der Prüfung: 1010 Wien, Schenkenstraße 8-10; 2OG 060
ACHTUNG: Aktuelle Informationen zum Modus der Prüfung (Präsenz oder Digital) finden sich auf der Homepage des Fachbereichs Theologische Ethik sowie auf der Lernplattform Moodle.
Dauer der Prüfung: max. 15 Minuten.
Ort der Prüfung: 1010 Wien, Schenkenstraße 8-10; 2OG 060
ACHTUNG: Aktuelle Informationen zum Modus der Prüfung (Präsenz oder Digital) finden sich auf der Homepage des Fachbereichs Theologische Ethik sowie auf der Lernplattform Moodle.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundbegriffe und theologische Zugänge zu bioethischen Themenbereichen differenziert verstehen und kritisch beurteilen können.
Beurteilungsmaßstab: mindestens 50 % von drei gestellten Prüfungsfragen müssen positiv beantwortet werden (d.h., es darf nur eine Frage negativ beurteilt sein).
Beurteilungsmaßstab: mindestens 50 % von drei gestellten Prüfungsfragen müssen positiv beantwortet werden (d.h., es darf nur eine Frage negativ beurteilt sein).
Letzte Änderung: Sa 01.03.2025 00:07