Lehrveranstaltungsprüfung
010063 VO Einführung in das Judentum (2020W)
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WANN?
Montag
22.02.2021
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 01.02.2021 00:00 bis Mo 15.02.2021 23:59
- Abmeldung bis Sa 20.02.2021 00:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Inhalt der Vorlesung (Vortragsaufnahmen, Zusammenfassungen und vertiefende Beigaben finden sich auf Moodle) oder der prüfungsrelevanten Ersatzliteratur
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Prüfungen sind mündlich (Dauer 15 Minuten), bestehen aus zwei unabhängigen Fragen- oder Thementeilen und können sowohl auf Basis der Vorlesungsthemen als auch der prüfungsrelevanten Ersatzliteratur absolviert werden. Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung in jeder Sprechstunde des folgenden Semesters gegen Voranmeldung über Email (wolfgang.treitler@univie.ac.at) abgelegt werden, das Ergebnis wird zum nächsten offiziell ausgeschriebenen Prüfungstermin nachgetragen. Die Anmeldung zu den offiziellen Prüfungsterminen erfolgt durch die Studierenden über U:Space, der Eintrag in Zeitlisten auf TEMPUS.
Die Prüfung über diese Lehrveranstaltung kann bis zum Ende des Wintersemester 2021/22 abgelegt werden.
Nach gegenwärtigem Planungsstand (11.8.2020) werden die Prüfungen digital mündlich über die Jitsi-Plattform durchgeführt.
Erlaubte Hilfsmittel: keine.
Die Prüfung über diese Lehrveranstaltung kann bis zum Ende des Wintersemester 2021/22 abgelegt werden.
Nach gegenwärtigem Planungsstand (11.8.2020) werden die Prüfungen digital mündlich über die Jitsi-Plattform durchgeführt.
Erlaubte Hilfsmittel: keine.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Eine positive Beurteilung der Prüfung wird erreicht, wenn mindestens 50% der beiden Fragenbereiche, die zur Prüfung gestellt werden, richtig sind. – Die Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse der Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittlich erwartbare Maß an Kenntnissen hinausreichen und eigenständige, begründete Einsichten eingebracht werden.
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11