Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

010070 VO Theologische Prinzipienlehre (2024W)

Montag 12.05.2025
Die mündlichen Prüfungen finden im Dienstzimmer von Prof. Treitler statt (Zimmer 059, 2. Stock, Schenkenstraße 8-10, 1010 Wien).

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Inhalt der Vorlesung (Vortragsaufnahmen, Zusammenfassungen und vertiefende Beigaben finden sich auf Moodle) oder der prüfungsrelevanten Ersatzliteratur (s. "Literatur").

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Prüfungen sind mündlich (Dauer 15 Minuten), bestehen aus zwei unabhängigen Fragen- oder Thementeilen und können sowohl auf Basis der Vorlesungsthemen als auch der prüfungsrelevanten Ersatzliteratur absolviert werden. Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung in jeder Sprechstunde des folgenden Semesters gegen Voranmeldung über E-Mail (wolfgang.treitler@univie.ac.at) abgelegt werden, das Ergebnis wird zum nächsten offiziell ausgeschriebenen Prüfungstermin nachgetragen. Die Anmeldung zu den offiziellen Prüfungsterminen erfolgt durch die Studierenden über U:Space, der Eintrag in Zeitlisten auf TEMPUS.
Die Prüfung über diese Lehrveranstaltung kann bis zum Ende des Sommersemesters 2025 zu den dafür offiziell ausgeschriebenen Prüfungsterminen abgelegt werden.

Erlaubte Hilsmittel: keine.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die mündliche Prüfung besteht aus zumindest zwei voneinander unabhängigen Fragen oder Themenbereichen. Eine positive Beurteilung der Prüfung wird erreicht, wenn mindestens 50% der jeweiligen Frage- oder Themenstellung richtig dargestellt oder beantwortet werden; diese Regelung gilt für jede einzelne Frage- oder Themenstellung; liegt ein Bereich darunter, wird die Gesamtprüfung negativ bewertet. – Eine Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse der Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittlich erwartbare Maß an Kenntnissen hinausreichen und eigene, begründete Einsichten eingebracht werden.

Letzte Änderung: Fr 28.02.2025 13:25