Lehrveranstaltungsprüfung
010083 VU Neutestamentliches Griechisch II (2021S)
Labels
DIGITAL
WANN?
Freitag
25.06.2021
Die Prüfungen finden digital über moodle statt.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 09.06.2021 08:45 bis Fr 18.06.2021 23:59
- Abmeldung bis Mi 23.06.2021 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Siehe oben unter "Art der Leistungskontrolle".
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1) NTG Ergänzungsprüfung
Prüfung: schriftlich + mündlich
# schriftlich: 3 Std., ca. 300 Worte eines unbekannten Textes aus den Evangelien oder der Apg; Hilfsmittel: Wörterbuch, Rienecker, Liste der kleinen Wörter (LB S. 350f)
# mündlich: 20 min; Grammatik; Vokabeln; Lesestoff von I-III; keine Hilfsmittel; Vorbereitungszeit: 10 min
Beurteilung: 1 Gesamtnote
# Notenschlüssel
1 :: 0-2,5 schwere = sinnstörende Fehler
2 :: 3-4,5 schwere = sinnstörende Fehler
3 :: 5-8 schwere = sinnstörende Fehler
4 :: 8,5-12 schwere = sinnstörende Fehler
5 :: 12,5- schwere = sinnstörende Fehler2) NTG I-II
Prüfung: schriftlich + mündlich
# schriftlich: 3 Std., ca. 300 Worte eines unbekannten Textes aus den Evangelien oder der Apg; Hilfsmittel: Wörterbuch, Rienecker; Liste der kleinen Wörter (LB S. 350f)
# mündlich: 20 min; Grammatik; Vokabeln; Lesestoff von I-II; keine Hilfsmittel; Vorbereitungszeit: 10 min
Beurteilung: 2 Noten (je 1x für NTG I + II)3) NTG I-II
Prüfung: nur mündlich; 30 min; unbekannter Text aus dem NT; Grammatik; Vokabeln; Lesestoff von I-II; Hilfsmittel: Wörterbuch; Vorbereitungszeit: 10 min
Beurteilung: 2 Noten (je 1x für NTG I + II)1) Sie müssen in Moodle angemeldet sein, damit Sie Zugang zu den Prüfungsunterlagen haben.
(2) Als erlaubte Hilfsmittel gelten ausschließlich ein gedrucktes (keines aus dem Internet!) Wörterbuch Ihrer Wahl sowie der von mir bereitgestellte entsprechende Abschnitt aus Rienecker und die Liste ‚Kleine Wörter‘.
(3) Schreiben Sie Ihre Übersetzung in das Word-Dokument mit dem „Deckblatt für digitale Prüfungen“ und laden Sie dieses Dokument als PDF hoch.
(4) Beim Hochladen Ihrer Übersetzung wird Ihr Text einer Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Studienrechtlich wird seitens des Studienpräses in Bezug auf schriftliche Prüfungen festgehalten: „Mit der Teilnahme an der digitalen schriftlichen Prüfung erklären die Studierenden, die Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel abzulegen. Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann der Prüfer auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.“ (https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/pruefungen/digitales-pruefen/#c550884)
(5) Sollten Sie während der Prüfung Fragen haben oder sollte es technische Probleme geben, können Sie mich via Email oder telefonisch erreichen.
(6) Die Note werde ich Ihnen per Email mitteilen.
(7) Die mündliche Prüfung wird ebenfalls online über Moodle erfolgen, ca. 45 min dauern und aus zwei Teilen bestehen: (a) dem Vorlesen eines unvorbereiteten Textes aus dem ganzen NT und (b) der Übersetzung einiger Verse von jenen Texten, die unter NTG II aufgeführt sind. Ausgehend von beiden Textabschnitten stelle ich Fragen zur Grammatik sowie zum Vokabular. Über die Fragen sowie den Verlauf muss ich ein Protokoll führen.
Studienrechtlich wird seitens des Studienpräses in Bezug auf mündliche Prüfungen festgehalten: „Studierende sind berechtigt, eine Vertrauensperson zur Prüfung mitzunehmen. Die Vertrauensperson auf Seiten der Studierenden soll hinter der/dem Kandidati/en im Blickfeld der Kamera und des Prüfers sitzen. Anlassbezogen/im Verdachtsfall kann der Prüfer verlangen, dass der Raum mit der Kamera ausgeschwenkt wird. Wenn der Verdacht besteht, dass unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden, wird die Prüfung seitens des Prüfers abgebrochen.“ (https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/pruefungen/digitales-pruefen/)
(8) Bitte beachten Sie:
(a) Bei einer negativen Beurteilung des schriftlichen Teils besteht keine Möglichkeit, zum mündlichen Teil anzutreten.
(b) Bei einer negativen Beurteilung des mündlichen Teils gilt, auch wenn der schriftliche Teil positiv ist, die ganze Prüfung als negativ, weshalb die gesamte Prüfung noch einmal schriftlich und mündlich wiederholt werden muss.
Prüfung: schriftlich + mündlich
# schriftlich: 3 Std., ca. 300 Worte eines unbekannten Textes aus den Evangelien oder der Apg; Hilfsmittel: Wörterbuch, Rienecker, Liste der kleinen Wörter (LB S. 350f)
# mündlich: 20 min; Grammatik; Vokabeln; Lesestoff von I-III; keine Hilfsmittel; Vorbereitungszeit: 10 min
Beurteilung: 1 Gesamtnote
# Notenschlüssel
1 :: 0-2,5 schwere = sinnstörende Fehler
2 :: 3-4,5 schwere = sinnstörende Fehler
3 :: 5-8 schwere = sinnstörende Fehler
4 :: 8,5-12 schwere = sinnstörende Fehler
5 :: 12,5- schwere = sinnstörende Fehler2) NTG I-II
Prüfung: schriftlich + mündlich
# schriftlich: 3 Std., ca. 300 Worte eines unbekannten Textes aus den Evangelien oder der Apg; Hilfsmittel: Wörterbuch, Rienecker; Liste der kleinen Wörter (LB S. 350f)
# mündlich: 20 min; Grammatik; Vokabeln; Lesestoff von I-II; keine Hilfsmittel; Vorbereitungszeit: 10 min
Beurteilung: 2 Noten (je 1x für NTG I + II)3) NTG I-II
Prüfung: nur mündlich; 30 min; unbekannter Text aus dem NT; Grammatik; Vokabeln; Lesestoff von I-II; Hilfsmittel: Wörterbuch; Vorbereitungszeit: 10 min
Beurteilung: 2 Noten (je 1x für NTG I + II)1) Sie müssen in Moodle angemeldet sein, damit Sie Zugang zu den Prüfungsunterlagen haben.
(2) Als erlaubte Hilfsmittel gelten ausschließlich ein gedrucktes (keines aus dem Internet!) Wörterbuch Ihrer Wahl sowie der von mir bereitgestellte entsprechende Abschnitt aus Rienecker und die Liste ‚Kleine Wörter‘.
(3) Schreiben Sie Ihre Übersetzung in das Word-Dokument mit dem „Deckblatt für digitale Prüfungen“ und laden Sie dieses Dokument als PDF hoch.
(4) Beim Hochladen Ihrer Übersetzung wird Ihr Text einer Plagiatsprüfung unterzogen werden.
Studienrechtlich wird seitens des Studienpräses in Bezug auf schriftliche Prüfungen festgehalten: „Mit der Teilnahme an der digitalen schriftlichen Prüfung erklären die Studierenden, die Prüfung selbständig, ohne Hilfe Dritter und ohne unerlaubte Hilfsmittel abzulegen. Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann der Prüfer auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.“ (https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/pruefungen/digitales-pruefen/#c550884)
(5) Sollten Sie während der Prüfung Fragen haben oder sollte es technische Probleme geben, können Sie mich via Email oder telefonisch erreichen.
(6) Die Note werde ich Ihnen per Email mitteilen.
(7) Die mündliche Prüfung wird ebenfalls online über Moodle erfolgen, ca. 45 min dauern und aus zwei Teilen bestehen: (a) dem Vorlesen eines unvorbereiteten Textes aus dem ganzen NT und (b) der Übersetzung einiger Verse von jenen Texten, die unter NTG II aufgeführt sind. Ausgehend von beiden Textabschnitten stelle ich Fragen zur Grammatik sowie zum Vokabular. Über die Fragen sowie den Verlauf muss ich ein Protokoll führen.
Studienrechtlich wird seitens des Studienpräses in Bezug auf mündliche Prüfungen festgehalten: „Studierende sind berechtigt, eine Vertrauensperson zur Prüfung mitzunehmen. Die Vertrauensperson auf Seiten der Studierenden soll hinter der/dem Kandidati/en im Blickfeld der Kamera und des Prüfers sitzen. Anlassbezogen/im Verdachtsfall kann der Prüfer verlangen, dass der Raum mit der Kamera ausgeschwenkt wird. Wenn der Verdacht besteht, dass unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden, wird die Prüfung seitens des Prüfers abgebrochen.“ (https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/pruefungen/digitales-pruefen/)
(8) Bitte beachten Sie:
(a) Bei einer negativen Beurteilung des schriftlichen Teils besteht keine Möglichkeit, zum mündlichen Teil anzutreten.
(b) Bei einer negativen Beurteilung des mündlichen Teils gilt, auch wenn der schriftliche Teil positiv ist, die ganze Prüfung als negativ, weshalb die gesamte Prüfung noch einmal schriftlich und mündlich wiederholt werden muss.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Fähigkeit der eigenständigen Übersetzung komplexerer griechischer neutestamentlicher Texte.
Letzte Änderung: Mi 06.10.2021 15:28