Lehrveranstaltungsprüfung
010088 VO Einführung in die Religionspsychologie (2019W)
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WANN?
Freitag
29.05.2020
mündlich online über Jitsi ab 9 Uhr. Technisch-organisatorische Details erhalten die angemeldeten Studierenden am Montag 25.5. per E-Mail, auch zur Zeiteinteilung, die abhängt von der Zahl der Anmeldungen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.05.2020 00:01 bis Fr 22.05.2020 23:59
- Abmeldung bis Mi 27.05.2020 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Inhalt der Vorlesung.
Moodle-Unterlagen.
Moodle-Unterlagen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Update 15.04.2020: voraussichtlich ab Mitte Mai werden mündliche online Prüfungen möglich sein. Über nähere Details werden wir Sie noch informieren.Prüfungsstoff der Lehrveranstaltungsprüfung: Gesamter Inhalt der Vorlesung
Art der Leistungskontrolle: schriftliche Prüfung
Sprache, in der die Lehrveranstaltungsprüfung abgehalten wird: Deutsch
Erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung: keine
Art der Leistungskontrolle: schriftliche Prüfung
Sprache, in der die Lehrveranstaltungsprüfung abgehalten wird: Deutsch
Erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung: keine
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen: Kenntnis der wichtigsten religionspsychologischen Konzepte und Fragestellungen.
Vermittlung von Grundwissen hinsichtlich religionspsychologischer Inhalte; Grundlagen der Religionspsychologie (siehe auch Beschreibung der LV).Mindestanforderungen an die Studierenden für eine positive Beurteilung
(Beurteilungskriterien) und der Beurteilungsmaßstab (nach Maßgabe von § 59 Abs. 6 UG):
50% der insgesamt 12 (jeweils zwei Unterpunkte) gestellten Prüfungsfragen richtig beantwortet.
Vermittlung von Grundwissen hinsichtlich religionspsychologischer Inhalte; Grundlagen der Religionspsychologie (siehe auch Beschreibung der LV).Mindestanforderungen an die Studierenden für eine positive Beurteilung
(Beurteilungskriterien) und der Beurteilungsmaßstab (nach Maßgabe von § 59 Abs. 6 UG):
50% der insgesamt 12 (jeweils zwei Unterpunkte) gestellten Prüfungsfragen richtig beantwortet.
Letzte Änderung: Sa 01.03.2025 00:07