Lehrveranstaltungsprüfung
010093 VO Aufbaukurs Kirchenrecht I (2020W)
Sakramentenrecht inkl. Eherecht
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DIGITAL
WANN?
Update (19.04.2021):
Die Prüfung wird mündlich digital via Zoom abgehalten. Weitere Informationen zum genauen Prüfungsablauf (ink. zur Anmeldung via TEMPUS) finden Sie auf der Instituts-Homepage unter: https://kr-ktf.univie.ac.at/studium-forschung/pruefungstermine/Update (19.01.2021)
Im SoSe 2021 werden die Prüfungstermine zu dieser Lehrveranstaltung weiterhin ausschließlich digital mündlich abgehalten. Sollte sich am gegenwärtigen Planungsstand etwas ändern, finden Studierende aktualisierte Informationen hier.
Die Prüfung wird mündlich digital via Zoom abgehalten. Weitere Informationen zum genauen Prüfungsablauf (ink. zur Anmeldung via TEMPUS) finden Sie auf der Instituts-Homepage unter: https://kr-ktf.univie.ac.at/studium-forschung/pruefungstermine/Update (19.01.2021)
Im SoSe 2021 werden die Prüfungstermine zu dieser Lehrveranstaltung weiterhin ausschließlich digital mündlich abgehalten. Sollte sich am gegenwärtigen Planungsstand etwas ändern, finden Studierende aktualisierte Informationen hier.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 16.04.2021 00:00 bis Fr 30.04.2021 23:59
- Abmeldung bis Mi 05.05.2021 00:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Stoff der gesamten Vorlesung; die verwendete und sukzessive online gestellte Präsentation ist integraler Bestandteil der Vorlesung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche (Präsenz-)Prüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung; der CIC kann verwendet werden.
Sollte keine Präsenzprüfung möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15 Minuten - ohne Hilfsmittel))
Sollte keine Präsenzprüfung möglich sein, erfolgt die Prüfung mündlich digital (15 Minuten - ohne Hilfsmittel))
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
bei schriftlicher Prüfung: 14 von 27 Punkten; zusätzlich muss der Abschnitt zum Eherecht für sich zu 50 % beantwortet worden sein;
im Fall einer mündlichen Prüfung: 50 % der gestellten Fragen
im Fall einer mündlichen Prüfung: 50 % der gestellten Fragen
Letzte Änderung: Sa 01.03.2025 00:07