Lehrveranstaltungsprüfung
010116 VO Kommunikations- und Medienethik - Praktische Medienphilosophie in digitalen Zeiten (2021W)
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GEMISCHT
WANN?
Montag
07.03.2022
Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung mündlich vor Ort im Büro von Prof. Filipovic - Schenkenstraße 8-10, 1010 Wien, Raum 2OG046 - geprüft wird.Bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter https://se-ktf.univie.ac.at/studium/pruefungen/ über die Reglungen von mündlichen Prüfungen.Generell gilt: Die Anmeldung zu den offiziellen Prüfungsterminen erfolgt durch die Studierenden über u:space (21-7 Tage vor dem Prüfungstermin), die Reservierung eines Zeitslots für mündliche Prüfungen erfolgt via TEMPUS (ein Eintrag ist 6-2 Tage vor dem Prüfungstermin möglich). Ein Eintrag in TEMPUS ohne vorherige Anmeldung über u:space ist nicht gültig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 14.02.2022 00:00 bis Mo 28.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Fr 04.03.2022 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die Vorlesungsinhalte und ggf. vereinbarte Pflichtlektüre.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden aller Voraussicht nach vier Prüfungstermine angeboten, zwei davon sind mündliche Prüfungen (15-20 Minuten pro Prüfung), zwei davon schriftliche (90 Minuten pro Prüfung)
Auf Wunsch des Studierenden und nach Anfrage unter sozialethik@univie.ac.at kann die Prüfung auch in Englisch abgelegt werden.
Erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung: keine.
Auf Wunsch des Studierenden und nach Anfrage unter sozialethik@univie.ac.at kann die Prüfung auch in Englisch abgelegt werden.
Erlaubte Hilfsmittel bei der Prüfung: keine.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Eine positive Bewertung der Prüfung wird erreicht, wenn mindestens die Hälfte der maximalen Punktezahl der schriftlichen Prüfung erreicht wird (Note 4). Die weiteren Noten werden linear gebildet. Eine sehr gute Leistung (Note 1) liegt vor, wenn die gestellten Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt sind.
Letzte Änderung: Sa 01.03.2025 00:07