Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

020010 VO-L Geschichte Israels (2022W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 2 - Evangelische Theologie
GEMISCHT

Montag 06.11.2023

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Vorlesung, Skript und begleitende PowerPoint Präsentation. Diese Materialien werden auf Moodle zur Verfügung gestellt. Um Zugriff zu bekommen, müssen Sie sich über u:space für die Vorlesung registrieren.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung; keine Hilfsmittel erlaubt.

Prüfungsdaten:
- Donnerstag, 9. Februar 2023, 11.30-13.00.
- Donnerstag, 16. Februar 2023, 9.45–11.15.
- Freitag, 24. Februar 2023, 11.30–13.00.
- Donnerstag, 27. April 2023, 13.00-14.30
- Montag, 3. Juli 2023, 9.45-11.15
- Montag, 6. Nov. 2023, 13.15-14.45.

Prüfungsanmeldung: Bitte melden Sie sich bis spätestens eine Woche vor dem gewünschten Prüfungstermin bei der Institutsreferentin (elisabeth.oberleitner@univie.ac.at) zur Prüfung an (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Studienrichtung, für die SIe die Prüfung ablegen).

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Erster Teil mit kurzen Fragen zum Vorlesungsstoff, die in Stichworten beantwortet werden
- Zweiter Teil mit einem 2-3seitigen Essay zu einer von vier möglichen Fragen:
a) Beschreiben Sie ein Beispiel aus der Geschichte Israel, das zeigt, dass die Bibel auch Infor¬mationen enthält, die historisch falsch oder stark verzerrt sind.
b) Beschreiben Sie ein Beispiel, das zeigt, wie außerbiblische Texte helfen, die Geschichte Israels zu rekonstruieren.
c) Beschreiben Sie ein Beispiel, das zeigt, welche Rolle die Archäologie bei der Rekonstruktion der Geschichte Israels spielt.
d) Beschreiben Sie ein Beispiel, das zeigt, wie schwierig die Interpretation antiker Quellen (Texte oder Archäologie) ist, sodass verschiedene ForscherInnen trotz gleicher Quellenlage zu unterschiedlichen Rekonstruktionen kommen.

Beispiele alter Prüfungen finden sich auf Moodle.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Punktemaximum im ersten Teil: 40; Punktemaximum im zweiten Teil: 20.Für eine genügende Note müssen mindestens 30 der insgesamt 60 möglichen Punkte erreicht werden.Für eine genügende Gesamtnote müssen beide Teile je für sich genügend sein (halbe Zahl des jeweiligen Punktemaximums).Beurteilungsmaßstab:53–60 Punkte: 145–52 Punkte: 237–44 Punkte: 330–36 Punkte: 40–29 Punkte: 5

Letzte Änderung: Sa 20.04.2024 00:07