Lehrveranstaltungsprüfung
040255 VO Wirtschaftsrecht (MA) (2019W)
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WANN?
Achtung! Diese Vorlesungsprüfung ist nur für Masterstudierende. Sie kommen im ersten Schritt nur in den Status "vorgemerkt" und nur Masterstudierende werden nach Ende der Anmeldephase dann auch tatsächlich angemeldet.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 20.01.2020 09:00 bis Di 28.01.2020 13:15
- Abmeldung bis Di 28.01.2020 13:15
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Folgende Kapitel aus Weilinger, Privatrecht, aktuelle Auflage: Willenserklärungen und Vertragsabschluss; Stellvertretung; Leistungsstörungen; Schadenersatzrecht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung "Wirtschaftsrecht" wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 45 Minuten; die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt (Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig; Beschriftung des Gesetzestextes ist unzulässig).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt können 30 Punkte bei der schriftlichen Prüfung erreicht werden, ab 16 (51 %) Punkte ist die Prüfung positiv absolviert. Ab 16 Punkte - genügend, ab 19,5 - befriedigend, ab 23,5 - gut, ab 27,5 - sehr gut.
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19