Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

040261 VO Prinzipien des Rechts der Wirtschaft (MA) (2024W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Die auf moodle zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die dort angegebenen Literatur.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Prüfung. Diese wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 90 Minuten. Die Prüfung findet ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt. Sie besteht entsprechend der Gliederung der Vorlesung aus vier Teilbereichen (Partialen) mit jeweils 25 Punkten. In Summe können daher 100 Punkte erreicht werden.
Bei der Prüfung dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben:
Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn diese von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert werden (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können bei der Prüfung 100 Punkte erreicht werden, die gleichmäßig auf die Partialen verteilt sind (dh 25 Punkte pro Partiale). Die Prüfung ist positiv absolviert, wenn bei jeder der vier Partialen zumindest 8 Punkte UND insgesamt mehr als 50,5 Punkte (= 50,5%) erreicht werden.
Darüber hinaus gilt folgender Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte – 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte – 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte – 100 Punkte)

Letzte Änderung: Fr 13.09.2024 17:05