Lehrveranstaltungsprüfung
040601 VO Steuerrecht (2021W)
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DIGITAL
WANN?
update 10.01.2022: Die Prüfung am 19.01.2022 findet digital schriftlich statt. Kommissionelle Antritte (4. Antritte) finden online mündlich statt - die Termine werden zeitnah zum schriftlichen Termin vergeben. Die Anmeldung erfolgt über das SSC.
Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.
Das Kopieren/Abschreiben aus dem Internet/aus Büchern führt zur Bewertung "Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln - Schummelvermerk im Sammelzeugnis".Wichtige Änderung ab WS 2021/22:
Bei den Prüfungen dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Die Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die*der Prüfer*in auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig und ohne konkreten Schummelverdacht erfolgen.
Das Kopieren/Abschreiben aus dem Internet/aus Büchern führt zur Bewertung "Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln - Schummelvermerk im Sammelzeugnis".Wichtige Änderung ab WS 2021/22:
Bei den Prüfungen dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 07.01.2022 09:00 bis So 16.01.2022 09:00
- Abmeldung bis Mo 17.01.2022 16:45
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Inhalte
des Lehrbuches Doralt, Steuerrecht 2021, 22. Auflage (2021)
der Fallstudien sowie der PPT-Folien
des Lehrbuches Doralt, Steuerrecht 2021, 22. Auflage (2021)
der Fallstudien sowie der PPT-Folien
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Prüfung. Diese wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 90 Minuten. Bis auf Weiteres finden die sämtliche Vorlesungsprüfungen im Bereich Steuerrecht ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Insgesamt können bei der Prüfung 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist die Prüfung positiv absolviert. Darüber hinaus gilt folgender Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)Bei den Prüfungen dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)Bei den Prüfungen dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.
Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten.
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12