Lehrveranstaltungsprüfung
110008 VO Literatur-/ Medienwissenschaftliche Vorlesung (BA/MA) - Italienisch (2023S)
Beziehungsgeschichten. Literatur und Film in Italien
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 29.12.2023 12:00 bis Fr 12.01.2024 23:59
- Abmeldung bis Fr 12.01.2024 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Kenntnis des in der VO vorgetragenen Stoffs
Für die Anrechnung Literaturwissenschaft: eigene Lektüre des Romans „Il giardino dei Finzi Contini“ (Bassani) und Textes von Roberto Saviani („Gomorra“)
Für die Anrechnung Medienwissenschaft: eigene Sichtung des Films „Il giardino dei Finzi-Contini“, Vittorio De Sica, sowie von „Gomorra“ von Matteo Garrone
Für die Anrechnung Literaturwissenschaft: eigene Lektüre des Romans „Il giardino dei Finzi Contini“ (Bassani) und Textes von Roberto Saviani („Gomorra“)
Für die Anrechnung Medienwissenschaft: eigene Sichtung des Films „Il giardino dei Finzi-Contini“, Vittorio De Sica, sowie von „Gomorra“ von Matteo Garrone
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
4 schriftliche Termine in Präsenz. Die Prüfung kann wahlweise auf Deutsch oder auf Italienisch geschrieben werden.
Die Powerpoints werden auf Moodle gestellt, ersetzen aber nicht den Besuch der VO: nur dort finden kontinuierliches Lernen und Austausch mit der LV-Leiterin und den studierenden Kolleg*innen statt und nur dort werden Filmbeispiele gezeigt und ausführlich kommentiert.
Hilfsmittel bei der Prüfung nicht erlaubt.
1. Prüfungstermin: Dienstag, 27.6. 2023 zur Vorlesungszeit
Die Powerpoints werden auf Moodle gestellt, ersetzen aber nicht den Besuch der VO: nur dort finden kontinuierliches Lernen und Austausch mit der LV-Leiterin und den studierenden Kolleg*innen statt und nur dort werden Filmbeispiele gezeigt und ausführlich kommentiert.
Hilfsmittel bei der Prüfung nicht erlaubt.
1. Prüfungstermin: Dienstag, 27.6. 2023 zur Vorlesungszeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestens 51 % der in der Prüfung erreichbaren Punkteanzahl. Beantwortung der Fragen in ganzen Sätzen, mit nachvollziehbarer Argumentation (keine Aufzählung von Stichwörtern). Kenntnis der 2 Texte (Anrechnung Literaturwissenschaft) bzw. der 2 Filme (Anrechnung Medienwissenschaft)
Letzte Änderung: Fr 15.12.2023 18:45