Lehrveranstaltungsprüfung
110214 VO StEOP Alternative Vorlesung (für Studierende zweier romanischer Sprachen) (2024W)
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STEOP
WANN?
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 08.01.2025 12:00 bis Mi 22.01.2025 23:59
- Abmeldung bis Mi 22.01.2025 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Prüfungsrelevant ist immer jener Stoff, der im aktuell durchgeführten Lehrveranstaltungszyklus Gegenstand der Lehrveranstaltung ist. Die Unterlagen zu dieser Lehrveranstaltung (PPT-Folien und prüfungsrelevante Literatur) werden auf Moodle bereitgestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
StEOP für BA-Lehramtsstudierende mit zwei romanischen Sprachen (Modulprüfung in Kombination mit der StEOP-Sprachwissenschaft der zweiten romanischen Sprache):
1. Prüfungstermin: Ende Jänner 2025
2. Prüfungstermin: Februar 2025
Nächste Prüfungsantritte: Juni 2025 und September 2025
Nähere Informationen zur Anmeldung und aktuelle Termine unter http://spl-romanistik.univie.ac.at/studium/aktuelle-meldungen/steop-pruefungen/
1. Prüfungstermin: Ende Jänner 2025
2. Prüfungstermin: Februar 2025
Nächste Prüfungsantritte: Juni 2025 und September 2025
Nähere Informationen zur Anmeldung und aktuelle Termine unter http://spl-romanistik.univie.ac.at/studium/aktuelle-meldungen/steop-pruefungen/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
StEOP für BA-Lehramtsstudierende mit zwei romanischen Sprachen:
1. Teil der schriftlichen Modulprüfung: Mindestanforderung ist die positive Absolvierung des fachdidaktischen Teils der schriftlichen Modulprüfung. Dieser Teil umfasst 20 Single-Choice-Fragen à 1 Punkt.
2. Teil der schriftlichen Modulprüfung: Mindestanforderung ist die positive Absolvierung des sprachwissenschaftlichen Teils der zweiten romanischen Sprache (vgl. u:find-Eintrag der entsprechenden Vorlesung).
Es können jeweils 20 Punkte erreicht werden (d.h. insgesamt 40 Punkte).
Beurteilungsmaßstab:
Sehr gut (1): 40-36 Punkte
Gut (2): 35,5-32 Punkte
Befriedigend (3): 31,5-28 Punkte
Genügend (4): 27,5-24 Punkte
Nicht genügend (5): 23,5-0 Punkte
1. Teil der schriftlichen Modulprüfung: Mindestanforderung ist die positive Absolvierung des fachdidaktischen Teils der schriftlichen Modulprüfung. Dieser Teil umfasst 20 Single-Choice-Fragen à 1 Punkt.
2. Teil der schriftlichen Modulprüfung: Mindestanforderung ist die positive Absolvierung des sprachwissenschaftlichen Teils der zweiten romanischen Sprache (vgl. u:find-Eintrag der entsprechenden Vorlesung).
Es können jeweils 20 Punkte erreicht werden (d.h. insgesamt 40 Punkte).
Beurteilungsmaßstab:
Sehr gut (1): 40-36 Punkte
Gut (2): 35,5-32 Punkte
Befriedigend (3): 31,5-28 Punkte
Genügend (4): 27,5-24 Punkte
Nicht genügend (5): 23,5-0 Punkte
Letzte Änderung: Fr 27.09.2024 13:45