Lehrveranstaltungsprüfung
150003 VO Einführung in das Japanische 1 (2023W)
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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 23.04.2024 09:00 bis Di 07.05.2024 18:00
- Abmeldung bis Di 07.05.2024 18:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist das Lehrbuch; der genaue Umfang wird während der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Prüfung wird vor Ort (in Präsenz) abgehalten!Die Note wird ermittelt durch eine schriftliche Prüfung, bestehend aus:
1. Übersetzung Japanisch-Deutsch. Die japanischen Sätze müssen nicht identisch mit denen im Lehrbuch sein, sind jedoch stark an diese angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.
2. Übersetzung Deutsch-Japanisch. Die Sätze sind stark an die Sätze im Lehrbuch angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.Die einzigen erlaubten Hilfsmittel sind Wörterbücher Ihrer Muttersprache oder einer anderen Sprache,
ausgenommen: Japanisch und Chinesisch <--> Deutsch.
1. Übersetzung Japanisch-Deutsch. Die japanischen Sätze müssen nicht identisch mit denen im Lehrbuch sein, sind jedoch stark an diese angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.
2. Übersetzung Deutsch-Japanisch. Die Sätze sind stark an die Sätze im Lehrbuch angelehnt. Zusätzliches Vokabular wird nicht vorausgesetzt.Die einzigen erlaubten Hilfsmittel sind Wörterbücher Ihrer Muttersprache oder einer anderen Sprache,
ausgenommen: Japanisch und Chinesisch <--> Deutsch.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bestehen der schriftlichen Prüfung ab der Hälfte der maximal zu erreichenden Punktanzahl.Beurteilungsmaßstab:
42 - 37 Punkte: sehr gut
36,5 - 32 Punkte: gut
31,5 - 27 Punkte: befriedigend
26,5 - 21 Punkte: genügend
20,5 - 0 Punkte: nicht genügend
42 - 37 Punkte: sehr gut
36,5 - 32 Punkte: gut
31,5 - 27 Punkte: befriedigend
26,5 - 21 Punkte: genügend
20,5 - 0 Punkte: nicht genügend
Letzte Änderung: Do 21.03.2024 20:06