Lehrveranstaltungsprüfung
150010 VO Landeskunde Japans (2017W)
Labels
WANN?
Dienstag
06.02.2018
10:00 - 12:00
PC-Raum 2 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 2H-O1-25
Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
Seminarraum 6 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 OG01 2H-O1-33
Für die Teilnahme an dieser Prüfung ist es unbedingt notwendig, sich zusätzlich zu U:SPACE, auch auf Moodle (extra für die Prüfung) anzumelden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 22.01.2018 09:00 bis Mo 05.02.2018 12:00
- Abmeldung bis Mo 05.02.2018 12:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Skripten auf Moodle, inklusive Power Points und Filme.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung via e-Learning-Plattform Moodle am Ende der LV.
Für die Prüfung ist eine Anmeldung sowohl auf U:SPACE/univis als auch auf Moodle (extra für die Prüfung, die allgemeine Moodle-Anmeldung reicht nicht) unerlässlich.Erlaubte Hilfsmittel: für nicht-deutschsprachige Studierende: Wörterbücher (keine Handy-Apps), nachdem sie der Prüfungsaufsicht vorgelegt wurden.
Wenn Zetteln, etc. Handys, Smartwatches oder ähnliche elektronische Geräte auch nur in der Nähe der PrüfungskandidatInnen gefunden werden, wird das als schummeln gewertet.
Für die Prüfung ist eine Anmeldung sowohl auf U:SPACE/univis als auch auf Moodle (extra für die Prüfung, die allgemeine Moodle-Anmeldung reicht nicht) unerlässlich.Erlaubte Hilfsmittel: für nicht-deutschsprachige Studierende: Wörterbücher (keine Handy-Apps), nachdem sie der Prüfungsaufsicht vorgelegt wurden.
Wenn Zetteln, etc. Handys, Smartwatches oder ähnliche elektronische Geräte auch nur in der Nähe der PrüfungskandidatInnen gefunden werden, wird das als schummeln gewertet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für den Besuch der LV sind keine Vorkenntnisse erforderlich.Bewertung nach Punktesystem; mehr als 50% notwendig für positive Beurteilung.
Letzte Änderung: Do 20.02.2025 00:13