Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

150063 VO Politik und Recht Chinas (M4) (2023S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
VOR-ORT

Freitag 30.06.2023 11:30 - 13:00 Hörsaal A UniCampus Zugang Hof 2 2F-EG-32

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Folien und Videoaufzeichnungen der einzelnen Sitzungen

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Klausur wird aus zwei Teilen bestehen: die Beantwortung von insgesamt 30 single choice sowie drei offenen Fragen. Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

Die erste Vorlesungsprüfung findet am 30.06.2023 statt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Vorlesung gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der maximalen Punktzahl der Klausur erreicht werden. Der Notenschlüssel lautet wie folgt:

100%-90% der Gesamtpunktzahl: Note 1
89%-80% der Gesamtpunktzahl: Note 2
79%-70% der Gesamtpunktzahl: Note 3
69%-60% der Gesamtpunktzahl: Note 4
59%-0% der Gesamtpunktzahl: Note 5

WICHTIG: Es gelten die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Laut den gültigen Regelungen der Universität Wien kann die abgegebene Prüfung zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden (Turnitin). Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen können auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vorgenommen werden (Plausibilitätskontrolle). Laut österreichischen Universitätsgesetz liegt "[e]in Plagiat [...] jedenfalls dann vor, wenn Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnisse oder Daten ohne Kenntlichmachung der Quelle oder des/der UrheberIn übernommen und als eigene ausgegeben werden" (§ 51 Abs 2 Z 31 UG 2002, siehe auch Link des Studienpräses zur Definition von Plagiaten:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/).
Es ist somit untersagt, bei der Verwendung von zusätzlichen Hilfsmitteln (z.B. Zusatztexte) fremde Inhalte unverändert (copy-paste) ohne Kennzeichnung der kopierten Passage und Angabe der Quelle in die eigene Prüfung aufzunehmen.

Letzte Änderung: Mo 27.11.2023 20:47