Lehrveranstaltungsprüfung
180069 VO-L John Stuart Mill (2024W)
Labels
WANN?
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 16.12.2024 14:00 bis So 02.03.2025 18:30
- Abmeldung bis Di 04.03.2025 18:30
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die auf moodle bereitgestellten Zusammenfassungen der Vorlesungseinheiten sowie die Texte des Readers.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung in Präsenz. Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:
1) 5 Wissensfragen (eine davon bezieht sich auf Texte des Readers),
2) eine Essayfrage inkl. eigener Stellungnahme (2 Themen zur Auswahl).
Es dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden.
1) 5 Wissensfragen (eine davon bezieht sich auf Texte des Readers),
2) eine Essayfrage inkl. eigener Stellungnahme (2 Themen zur Auswahl).
Es dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note müssen beide Prüfungsteile bearbeitet und positiv absolviert werden.
Die Bewertung des ersten Prüfungsteils erfolgt nach einem Punkteschlüssel, für eine positive Note ist ein Punkt mehr als die Hälfte der maximal zu erreichenden Punkte nötig (z.B.: 20 Punkte erreichbar, 11 Punkte sind nötig für ein "ausreichend").
Für den zweiten Teil (Essayfrage) wird eine Note vergeben (1-5). Kriterien für die Benotung sind hierbei a) die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausführungen im beschreibenden Teil , b) die argumentative Qualität der Stellungnahme.
Beide Prüfungsteile fließen mit jeweils 50% in die Gesamtnote ein.
Die Bewertung des ersten Prüfungsteils erfolgt nach einem Punkteschlüssel, für eine positive Note ist ein Punkt mehr als die Hälfte der maximal zu erreichenden Punkte nötig (z.B.: 20 Punkte erreichbar, 11 Punkte sind nötig für ein "ausreichend").
Für den zweiten Teil (Essayfrage) wird eine Note vergeben (1-5). Kriterien für die Benotung sind hierbei a) die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausführungen im beschreibenden Teil , b) die argumentative Qualität der Stellungnahme.
Beide Prüfungsteile fließen mit jeweils 50% in die Gesamtnote ein.
Letzte Änderung: Mo 20.01.2025 12:06