Lehrveranstaltungsprüfung
180096 VO VO zur Geschichte der philosophischen Ethik (2024S)
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 14.10.2024 15:00 bis Sa 30.11.2024 16:45
- Abmeldung bis So 01.12.2024 16:45
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Der gesamte vorgetragene Vorlesungsstoff inklusive Materialblätter (Textauszüge), die auf Moodle zur Verfügung gestellt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung, die aus zwei Teilen besteht:
- 4 offene, kürzere Verständnisfragen (je 10 Punkte)
- 2 große offene Fragen, essayartig zu beantworten (je 30 Punkte)
Hilfsmittel bei der Prüfung: keine
Schriftliche Prüfung, die aus zwei Teilen besteht:
- 4 offene, kürzere Verständnisfragen (je 10 Punkte)
- 2 große offene Fragen, essayartig zu beantworten (je 30 Punkte)
Hilfsmittel bei der Prüfung: keine
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
1) Mindestanforderung: Kenntnis der vermittelten Inhalte. Prüfung in Form von Verständnisfragen
(2) Der zentrale Beurteilungsmaßstab orientiert sich an einem
sinnerfassenden Verständnis der Themen, Grundgedanken und Fragestellungen der VO. Beurteilt werden
(1) Qualität der Inhalte: Eigenständige Darstellung (keine Kopie der den Unterlagen, keine Plagiate); korrekte und kompetente Verwendung der Fachtermini; Fähigkeit, korrekte inhaltliche Bezüge zur Fragestellung herzustellen, (neue) Zusammenhänge herzustellen; ethische Theorien auf Beispiele anzuwenden.
(2) Qualität der Darstellung: Strukturierte, logisch nachvollziehbare Gedankenführung und Argumentation; Stringenz; kompetente Verwendung von Fachtermini; begriffliche Genauigkeit.
Die Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse des Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittliche Maß an Kenntnissen hinausreichen und eigenständige, argumentativ begründete Einsichten bzw. weiterführende Kritik eingebracht werden.
Die Fragen sind ausführlich (d.h. in ganzen Sätzen, keine Stichwörter, Schlagwörter) zu beantworten, keine Multiple-Choice-Fragen.
Beurteilungsmaßstab:
91-100 Punkte: Sehr gut;
81-90 Punkte: Gut;
71-80 Punkte: Befriedigend;
61-70 Punkte: Genügend;
60 Punkte oder weniger: Nicht genügend.
(2) Der zentrale Beurteilungsmaßstab orientiert sich an einem
sinnerfassenden Verständnis der Themen, Grundgedanken und Fragestellungen der VO. Beurteilt werden
(1) Qualität der Inhalte: Eigenständige Darstellung (keine Kopie der den Unterlagen, keine Plagiate); korrekte und kompetente Verwendung der Fachtermini; Fähigkeit, korrekte inhaltliche Bezüge zur Fragestellung herzustellen, (neue) Zusammenhänge herzustellen; ethische Theorien auf Beispiele anzuwenden.
(2) Qualität der Darstellung: Strukturierte, logisch nachvollziehbare Gedankenführung und Argumentation; Stringenz; kompetente Verwendung von Fachtermini; begriffliche Genauigkeit.
Die Prüfungsleistung wird mit „sehr gut“ beurteilt, wenn die Kenntnisse des Prüfungsstoffes deutlich über das durchschnittliche Maß an Kenntnissen hinausreichen und eigenständige, argumentativ begründete Einsichten bzw. weiterführende Kritik eingebracht werden.
Die Fragen sind ausführlich (d.h. in ganzen Sätzen, keine Stichwörter, Schlagwörter) zu beantworten, keine Multiple-Choice-Fragen.
Beurteilungsmaßstab:
91-100 Punkte: Sehr gut;
81-90 Punkte: Gut;
71-80 Punkte: Befriedigend;
61-70 Punkte: Genügend;
60 Punkte oder weniger: Nicht genügend.
Letzte Änderung: Di 15.10.2024 11:26