Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

190004 VO BM 12 Erziehung und Kultur (2016S)

Kulturen Erziehen

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 19 - Bildungswissenschaft

Donnerstag 12.01.2017 15:00 - 16:30 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03

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Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Gegenstand der Prüfung ist der Inhalt der Vorlesung, die zugehörigen Folien und die grundlegende Lektüre laut Vorlesungsplan. Erwartet wird eine eigenständige Positionierung zur gestellten Frage (vgl. Beurteilungskriterien).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle findet in Form einer Klausur statt, in der eine relativ offene Frage gestellt wird, die dann anhand der Diskussion in der LV zu beantworten ist. Die regelmäßige Teilnahme in der VO (und Beteiligung in der Diskussion) bereitet ausführlich auf diese Form der Klausur vor und wird daher empfohlen.
In der Klausur sind die zur Verfügung gestellten Texte und Folien als Hilfsmittel gestattet, darüber hinaus sind keine Hilfsmittel (ausgenommen nachteilsausgleichende wie z.B. Lesehilfen oder Wörterbuch) erlaubt. Es ist nicht gestattet, in der Klausur einen Laptop/ein Notebook o.ä. zu verwenden oder auf das Internet zuzugreifen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für ein Bestehen sind 55% von 100% notwendig.

Notenstufen: ab 55% = 4; ab 68% = 3; ab 80% = 2; ab 90% =1.

Differenzierung der Noten in der Klausur nach folgendem Maßstab:
Note 1: Eine „sehr gute“ Klausur trifft in allen Punkten die Erwartungen der Aufgabenstellung: sie ist genau interpretiert und argumentiert, in ausgeglichenem und ausreichendem Umfang und sprachlich eindeutig. Die Hauptpunkte der Antwort werden einem Argumentationsverlauf folgend geordnet und in ihrer Bedeutung herausgearbeitet. Ein umfassendes Verständnis der Thematik der Lehrveranstaltung, der Texte und Aufgabenstellung wird nachgewiesen.
Note 2: gut, aber nicht sehr gut: ein angemessenes Textverständnis und die Umlegung auf die Fragestellung werden nachgewiesen, mitunter zeigen sich Probleme im Ausdruck, bei der Genauigkeit oder im Verständnis. Im Verhältnis zu einer „sehr guten“ Klausur ist die Arbeit weniger eindeutig argumentiert, weniger ausführlich oder es gibt kleinere Missverständnisse in der Auslegung.
Note 3: in wenigstens einem der benannten Felder ist die Ausarbeitung stark: sie ist gut genug der*dem Leser*in einen ungefähren aber richtigen Überblick zum Thema zu geben. Dabei ist die Bearbeitung unausgeglichen (inhaltlich oder in der Struktur), sprachlich uneindeutig oder verwirrend, so dass der*die Leser*in der Aussage nicht immer folgen kann.
Note 4: schwache Ausarbeitung in allen Bereichen, entweder aufgrund eines unzureichenden Schreib- und Argumentationsstils („unverständlich“) oder weil Inhalte unzureichend oder verfälscht dargestellt werden.
Note 5: keines der zuvor genannten Kriterien wird ausreichend nachgewiesen.

Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung eine mündliche Reflexion der schriftlich verfertigten Leistungen vorsehen, die erfolgreich zu absolvieren ist.

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36