Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

190118 VO PaP 2: Psychoanalytische Entwicklungstheorie (2019W)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 19 - Bildungswissenschaft

Montag 30.11.2020 13:15 - 14:45 Digital
Die VO-Prüfung findet online statt!

Sehr geehrte Studierende,

gehen Sie bitte wie folgt vor:

1.) Downloaden Sie sich den Prüfungsbogen im Moodle-Kurs zur Vorlesung (freigeschaltet am 30.11. ab 13:10 Uhr) auf Ihren Rechner.

2.) Füllen Sie diesen - direkt im Dokument - aus (Vergessen Sie nicht zu speichern!)

3.) Erstellen Sie ein pdf vom ausgefüllten Prüfungsbogen und laden Sie die Datei bis spätestens 15:45 Uhr wieder im MoodleKurs an der vorgesehenen Stelle hoch (Sie haben also insgesamt 2 1/2 Stunden Zeit für die Prüfung!).

Als Hilfsmittel können Sie gegebenenfalls alle Unterlagen und Materialien verwenden, die Sie im Kurs finden (Texte, Folien usw.).

Hinweis: Ihre Antworten werden beim Hochladen mittels der Software "Turnitin" einer Ähnlichkeits- bzw. Plagiatsüberprüfung unterzogen.

Bitte erstellen Sie im Falle von technischen Problemen umgehend einen Screenshot vom ganzen Bildschirm inkl. der Fehlermeldung, Uhrzeit und Datum, damit das Problem nachvollzogen werden kann.

Dieser Screenshot ist umgehend an mich unter michael.wininger@univie.ac.at zu übermitteln, damit gegebenenfalls nachträglich eine sanktionslose Abmeldung vom Prüfungstermin erfolgen kann.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie technische Probleme haben sollten, wenden Sie sich bitte an

nikolaus.hauer@univie.ac.at

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Inhalt der Prüfung ist der vorgetragene Prüfungsstoff, der Inhalt der Folien (auf Moodle abrufbar) sowie der Inhalt der Texte, die in der VO als prüfungsrelevant ausgewiesen werden. Bei der Prüfung geht es um die Beantwortung von Wissensfragen und Verständnisfragen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es ist nötig, bei der Prüfung mehr als 50% der maximal erzielbaren Punkte zu erhalten, um die LV positiv abschließen zu können.

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:18