Lehrveranstaltungsprüfung
220088 VO VERBE: VO IRRE Internetrecht (2019W)
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WANN?
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 01.01.2020 09:00 bis Do 23.01.2020 08:00
- Abmeldung bis Di 28.01.2020 08:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Anwendung des in der Lehrveranstaltung durchgenommenen Stoffs bei der Lösung von Fällen, bei der Korrektur fehlerhafter Texte, etc. Keine Wissensfragen!Die Folien werden zur Prüfungsvorbereitung nach den LV-Einheiten zur Verfügung gestellt (Moodle).Bei der schriftlichen Prüfung dürfen keine Unterlagen verwendet werden!In der Vorlesung wird bei Interesse Ende November oder im Dezember 2019 eine unangekündigte Probeklausur (20 Minuten) durchgeführt und werden die möglichen richtigen Lösungen unmittelbar danach mündlich erörtert.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung am 30. Jänner 2020 (60 Minuten):
Lösung von Aufgaben unter Anwendung des durchgenommenen Stoffs (zB Lösung von Fällen, Korrektur fehlerhafter Texte, Verfassen einer berichtigenden Presseausendung, etc).Wiederholungstermine: im März, April und Mai 2020Nur in der Vorlesung wird bei Interesse Ende November oder im Dezember 2019 eine unangekündigte Probeklausur (20 Minuten) durchgeführt und werden die möglichen richtigen Lösungen unmittelbar danach mündlich erörtert.
Lösung von Aufgaben unter Anwendung des durchgenommenen Stoffs (zB Lösung von Fällen, Korrektur fehlerhafter Texte, Verfassen einer berichtigenden Presseausendung, etc).Wiederholungstermine: im März, April und Mai 2020Nur in der Vorlesung wird bei Interesse Ende November oder im Dezember 2019 eine unangekündigte Probeklausur (20 Minuten) durchgeführt und werden die möglichen richtigen Lösungen unmittelbar danach mündlich erörtert.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Studium des durchgenommenen Stoffes anhand der Folien/Präsentationen.
Regelmäßiger Besuch der Lehrveranstaltung ist daher sehr empfehlenswert.Für die positive Absolvierung der schriftlichen Prüfung ist es erforderlich, zumindest die Hälfte der Punktezahl zu erreichen.
Regelmäßiger Besuch der Lehrveranstaltung ist daher sehr empfehlenswert.Für die positive Absolvierung der schriftlichen Prüfung ist es erforderlich, zumindest die Hälfte der Punktezahl zu erreichen.
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:21