Lehrveranstaltungsprüfung
220098 VO VERBE: VO MERRE Medien- und Rundfunkrecht (2020W)
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WANN?
Die Prüfung findet online mit eingeschalteter Kamera und Mikrofon in MÜNDLICHER FORM statt. Der Zugang zur Prüfung ist über folgenden link gegeben:
gotomeet.me/traimer
(bitte dort im "Warteraum" auf die Freischaltung zur Prüfung warten).
Am 1.3.2021 (später Nachmittag) erhalten Sie per email den genauen Zeitpunkt Ihrer Prüfung.
Bei technischen Problemen bezüglich des Zugangs zur Prüfung schreiben Sie bitte eine email an: matthias.traimer@bka.gv.at
gotomeet.me/traimer
(bitte dort im "Warteraum" auf die Freischaltung zur Prüfung warten).
Am 1.3.2021 (später Nachmittag) erhalten Sie per email den genauen Zeitpunkt Ihrer Prüfung.
Bei technischen Problemen bezüglich des Zugangs zur Prüfung schreiben Sie bitte eine email an: matthias.traimer@bka.gv.at
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 16:05 bis Fr 26.02.2021 15:00
- Abmeldung bis Mi 03.03.2021 15:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Inhalte der Vorlesung, vertieft durch Literatur. Die in der LV präsentierten Folien dienen als Überblick, die Vertiefung erfolgt durch die VO.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Prüfung am Ende des Semesters, voraussichtlich als individuelle Online-Prüfungsgespräche per Webcam. Bei einer größeren Anzahl an Kandidaten/Kandiatinnen kann auch eine schriftliche Online Prüfung (innerhalb eines festgelegten Zeitraums) erfolgen. Entsprechende Informationen erfolgen über die Learn-Plattform. (Folien und Literaturangaben).
Offene Fragen bzw kleine Fälle, positiv ab 50% richtig beantwortet. Unkommentierte Gesetzestexte dürfen bei der Prüfung verwendet werden.
Offene Fragen bzw kleine Fälle, positiv ab 50% richtig beantwortet. Unkommentierte Gesetzestexte dürfen bei der Prüfung verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzliche Kenntnisse zum österreichischen Medienmarkt sind von Vorteil, ebenso wie Grundkenntnisse zum öffentlichen Recht; jedoch nicht Voraussetzung. Beurteilungsmaßstab ist das erkennbare Verständnis der Studierenden für die wesentlichen Regelungskomplexe im Medienbereich, die durch die Lehrveranstaltung vermittelt wurden.
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:20