Lehrveranstaltungsprüfung
220098 VO VERBE: VO MERRE Medien- und Rundfunkrecht (2024W)
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WANN?
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 01.01.2025 09:00 bis Fr 24.01.2025 16:45
- Abmeldung bis Mi 29.01.2025 16:45
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Es handelt sich zwar um eine Vorlesung, die aktive Diskussion mit und unter den Studierenden ist aber wesentlicher Bestandteil der Lehrveranstaltung (Interaktivität anstelle von Frontalunterricht). Diese soll vor allem dazu dienen, sich auf die Abschlussprüfung optimal vorbereiten zu können, da der Lernstoff jene Inhalte sind, die in der VO vermittelt und diskutiert werden, sowie die dazugehörigen Präsentationsfolien, die online über Moodle abrufbar sein werden. Hinzu treten vereinzelte Literaturhinweise (zB auf Aufsätze, Judikate).
Erfahrungsgemäß schließen Studierende, die an der VO teilgenommen und daher mit den Fragestellungen vertraut sind, die Lehrveranstaltung wesentlich erfolgreicher ab, als jene, die sich den Stoff ausschließlich im Selbststudium erarbeitet haben.
Erfahrungsgemäß schließen Studierende, die an der VO teilgenommen und daher mit den Fragestellungen vertraut sind, die Lehrveranstaltung wesentlich erfolgreicher ab, als jene, die sich den Stoff ausschließlich im Selbststudium erarbeitet haben.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Klausur, Prüfungstermine jeweils über U:space abrufbar.
1. Klausurtermin für das Wintersemester 2024/25: 31.01.2025 um 16:45 bis 18:30 in SR7 W29 am Uhr. Weitere Prüfungstermine werden in der Folge online bekannt gegeben.
1. Klausurtermin für das Wintersemester 2024/25: 31.01.2025 um 16:45 bis 18:30 in SR7 W29 am Uhr. Weitere Prüfungstermine werden in der Folge online bekannt gegeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzliche Kenntnisse zum österreichischen Medienmarkt sind von Vorteil, ebenso wie Grundkenntnisse zum (öffentlichen Recht), wie sie etwa in den juristischen Lehrveranstaltungen im Bachelor Studium vermittelt wurden; jedoch nicht Voraussetzung. Schriftliche Prüfung besteht aus offenen Fragen (vereinzelt auch Mutiple choice oder richtig/falsch Fragen). Mindesterfordernisse für positive Note mindestens 50% der erreichbaren Punkte (in der Regel 6-8 Fragen).
Letzte Änderung: Mo 28.10.2024 16:46