Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

230017 KU Öffentliches Recht für SoziologInnen (2019W)

Grundzüge des Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarechts

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie

1) Einlass 13:30 - linker Hintereingang Sektor Grün.
Ort: Hörsaal BIG (Tiefparterre) im Hauptgebäude der Universität Wien. Prüfungsbeginn um 14:00. Die Prüfung dauert 30 Min.

2) Erlaubte Gegenstände sind E-Mail (= Anmeldebestätigung!), Mund-Nasenschutz, Ausweis, Getränk, Schreibutensilien.

3) Detaillierte Information zu Einlass- und Startzeit, Eingang und Korridor erfolgen nach dem Anmeldezeitraum gesondert via E-Mail (= Anmeldebestätigung)

Beachten Sie bitte, dass die Anmeldefrist früher als sonst üblich endet! Nachmeldungen können NICHT durchgeführt werden. Während der Anmeldephase lautet der Anmeldestatus "vorgemerkt".
Sollten Sie diesen Prüfungstermin nicht wahrnehmen wollen/können, ist geplant im Herbst einen weiteren Termin anzubieten.

Personen, die diese Prüfung als kommissionelle Wiederholungsprüfung ablegen müssen und zu diesem Termin antreten möchten, werden gebeten, sich bis 6.6.2020 mit der Studienservicestelle Soziologie in Verbindung zu setzen (Studierendenmailaccount verwenden - DSGVO!)

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Die im Kurs behandelten Lehrinhalte.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

schriftlich (multiple choice); erlaubtes Hilfsmittel: unkommentierte Ausgabe des B-VG

Information der SPL Soziologie - Vierter Prüfungsantritt (kommissionelle Wiederholungsprüfung): im Fall eines vierten Prüfungsantritts ist eine persönliche Anmeldung in der Studienservicestelle Soziologie bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin erforderlich. Weitere Informationen zu kommissionellen Wiederholungsprüfungen auf der Website der Studienprogrammleitung Soziologie

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Beurteilung ist das Erreichen von mindestens der Hälfte der maximalen Punkteanzahl beim schriftlichen Test erforderlich.

Hinweis der SPL: Eine erschlichene Leistung (Schummeln) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen und zählt als Prüfungsantritt.

Letzte Änderung: Mi 15.12.2021 00:23