Lehrveranstaltungsprüfung
300119 VO Bird Ecology (2020S)
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WANN?
Der dritte Prüfungstermin für das SS 2020 wird im Präsenzmodus im HS am Rennweg 14 stattfinden. Bitte achten Sie auf die Coronamaßnahmen und Regeln.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 01.09.2020 08:00 bis Di 22.09.2020 12:00
- Abmeldung bis Mo 28.09.2020 18:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Inhalt der Vorlesung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die erste Prüfung zur Vorlesung Ökologie der Vögel wird am 30.06.2020 von 16:00 -17:30 in digitaler Form via Moodle stattfinden. Sie haben 90 min Zeit, um die 12 offenen Fragen mit maximal 40 zu erreichenden Punkten in Form eines Word-Dokuments auf Ihren PC herunter- und nach erfolgter Bearbeitung (idealerweise) als pdf wieder ins Moodle hochzuladen.
Herr Schulze und Herr Böckelmann werden während der Prüfung per mail für Sie erreichbar sein.
Die Klausur wird ausdrücklich NICHT im sogenannten "Open-Book-Format" durchgeführt! Falls beim Korrigieren der Klausuren festgestellt wird, dass Textstücke, Grafiken etc. aus Internetquellen, aus den Vorlesungsunterlagen etc. direkt übernommen wurden oder dass Angaben wörtlich mit den Antworten anderer Prüfungsteilnehmer übereinstimmen, muss dies als Plagiat bzw. Betrugsversuch gewertet werden. Die Prüfung wird dann als "nicht bewertbarer Prüfungsantritt" im Prüfungspass vermerkt. Dies kann im weiterem Studienverlauf nicht mehr gelöscht werden.
Herr Schulze und Herr Böckelmann werden während der Prüfung per mail für Sie erreichbar sein.
Die Klausur wird ausdrücklich NICHT im sogenannten "Open-Book-Format" durchgeführt! Falls beim Korrigieren der Klausuren festgestellt wird, dass Textstücke, Grafiken etc. aus Internetquellen, aus den Vorlesungsunterlagen etc. direkt übernommen wurden oder dass Angaben wörtlich mit den Antworten anderer Prüfungsteilnehmer übereinstimmen, muss dies als Plagiat bzw. Betrugsversuch gewertet werden. Die Prüfung wird dann als "nicht bewertbarer Prüfungsantritt" im Prüfungspass vermerkt. Dies kann im weiterem Studienverlauf nicht mehr gelöscht werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestens 20 (von insgeamt 40 erreichbaren) Punkten sind zum positiven Abschluss der Prüfung erforderlich.
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:23