Lehrveranstaltungsprüfung
330039 VO Lebensmittelrecht (2019W)
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WANN?
Dienstag
28.07.2020
13:15 - 14:05
UZA2 Hörsaal 5 (Raum 2Z202) 2.OG
UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
UZA2 Hörsaal 8 (Raum 2Z206) 2.OG
UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
UZA2 Hörsaal 8 (Raum 2Z206) 2.OG
1) Die Prüfung dauert 50 Min. Geplanter Start ist (28.07.2020) am Nachmittag in den HS des UZA II.
2) Erlaubte Gegenstände sind E-Mail, Maske, Ausweis, Getränk, Schreibutensilien.
3) Detaillierte Information zu Einlass- und Startzeit, Eingang und Korridor erfolgen nach dem Anmeldezeitraum gesondert via E-Mail.
2) Erlaubte Gegenstände sind E-Mail, Maske, Ausweis, Getränk, Schreibutensilien.
3) Detaillierte Information zu Einlass- und Startzeit, Eingang und Korridor erfolgen nach dem Anmeldezeitraum gesondert via E-Mail.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 14.07.2020 08:00 bis Di 21.07.2020 10:00
- Abmeldung bis Mo 27.07.2020 10:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Lehrinhalte der interaktiven Vorlesung. Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Prüfungsart: Schriftlich; Multiple Choice. Sprache: Deutsch. Ab 50,00 % positive Benotung. Dauer der Prüfung: 50 MinutenErlaubte Hilfsmittel: Original Gesetzestexte. Auszüge aus den Original-Gesetzestexten (zB 1 Seite) sind erlaubt, allerdings dürfen diese nicht in eigenen Worten verfasst sein (nur copy & paste). In den Unterlagen dürfen sich keine handschriftlichen Notizen befinden, Markierungen mittels Leuchtstift sind erlaubt.Kurzfassung des Kapitels: Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.Ab 50,00 % positive Benotung.Beurteilungsmaßstab:
Sehr gut: 87 – 100 %
Gut: 75 – 86,99 %
Befriedigend: 63 – 74,99 %
Genügend: 50 – 62,99 %
Nicht genügend: 0 – 49,99 %
Sehr gut: 87 – 100 %
Gut: 75 – 86,99 %
Befriedigend: 63 – 74,99 %
Genügend: 50 – 62,99 %
Nicht genügend: 0 – 49,99 %
Letzte Änderung: Sa 02.04.2022 00:27