Lehrveranstaltungsprüfung
330039 VO Lebensmittelrecht (2021W)
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VOR-ORT
WANN?
Montag
28.02.2022
15:00 - 16:30
UZA2 Hörsaal 4 (Raum 2Z221) 2.OG
UZA2 Hörsaal 5 (Raum 2Z202) 2.OG
UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
UZA2 Hörsaal 5 (Raum 2Z202) 2.OG
UZA2 Hörsaal 6 (Raum 2Z227) 2.OG
UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 28.01.2022 10:00 bis Mo 21.02.2022 10:00
- Abmeldung bis So 27.02.2022 10:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Lehrinhalte der interaktiven Vorlesung. Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Prüfungsart: Schriftlich; Multiple Choice. Sprache: Deutsch. Ab 50,00 % positive Benotung. Dauer der Prüfung: 50 Minuten. Ort: Hörsaal.Erlaubte Hilfsmittel: Original Gesetzestexte. Auszüge aus den Original-Gesetzestexten (zB 1 Seite) sind erlaubt, allerdings dürfen diese nicht in eigenen Worten verfasst sein (nur copy & paste). In den Unterlagen dürfen sich keine handschriftlichen Notizen befinden, Markierungen mittels Leuchtstift sind erlaubt.Kurzfassung des Kapitels: Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundzüge des österreichischen und europäischen Lebensmittelrechts, insbesondere Basisbestimmungen für das Inverkehrbringen und die Kontrolle sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln; Überblick über das österreichische Rechtssystem (Gesetzwerdung) und die zuständigen Behörden.Ab 50,00 % positive Benotung.Beurteilungsmaßstab:
Sehr gut: 87 – 100 %
Gut: 75 – 86,99 %
Befriedigend: 63 – 74,99 %
Genügend: 50 – 62,99 %
Nicht genügend: 0 – 49,99 %
Sehr gut: 87 – 100 %
Gut: 75 – 86,99 %
Befriedigend: 63 – 74,99 %
Genügend: 50 – 62,99 %
Nicht genügend: 0 – 49,99 %
Letzte Änderung: Mo 10.10.2022 09:50