Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

340155 VO Geschichte der literarischen Übersetzung (2021S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
DIGITAL

Montag 21.06.2021 15:30 - 18:00 Digital
Die Prüfung findet mündlich über Zoom (Prüfungsraum auf Moodle) statt. Die Prüfung besteht aus 3 Fragen, wobei sich 2 Fragen auf den Vorlesungsstoff beziehen. Die 3. Frage bezieht sich auf eine der beiden selbständig vorzubereitenden Themen aus der Pflichtlektüre. Diese beiden Themen müssen von den Studierenden 5 Tage vor der Prüfung per Mail an den LVA-Leiter übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Themen auf die literarische Übersetzung/literarische ÜbersetzerInnen beziehen müssen.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Inhalte der Vorlesung, Pflichtlektüre sowie ausgesuchte eigenständige Lektüre.
Die eigenständig erarbeiteten Themen sollen in Form von ganzen Artikeln bzw. Buchkapiteln aus der Literaturliste, die auf der Lernplattform zu finden ist, gewählt werden und dürfen in der Vorlesung bzw. der Pflichtlektüre nicht behandelt worden sein. Der Leseumfang hierfür beträgt ca. 20-30 Druckseiten (z.B. 1-2 Kapitel eines Buches, oder 2-3 Artikel pro Thema.

Die Themen müssen die LITERARISCHE Übersetzung bzw. LITERARISCHE Übersetzer*innen aus GESCHICHTLICHER Perspektive zum Thema haben. Nicht alle Texte in den Büchern der Literaturliste behandeln literarische Übersetzungen/Übersetzer*innen, z.B. Artikel über Martin Luther oder über die Bibelübersetzung, Artikel über die Rolle der Übersetzung bei der Alphabetisierung von Gesellschaften, Artikel über die Übersetzung politischer Dokumente usw. haben keinen zentralen Bezug zur LITERARISCHEN Übersetzung und kommen daher für die Prüfung nicht in Frage.

Die gewählten Artikel/Kapitel aus der Literaturliste können sowohl Fallstudien zu literarischen Übersetzungen oder Übersetzer*innen sein, die literarische Übersetzung in bestimmten Zeiten/Kulturen/Ländern behandeln oder historische literarische Übersetzungstheorien/Übersetzungspoetiken zum Gegenstand haben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Prüfung erfolgt mündlich.

Anforderungen: Für die Prüfung sind die in der Vorlesung präsentierten Lehrinhalte, die Texte, die als Pflichtlektüre angegeben wurden sowie zwei eigenständig erarbeitete Themen vorzubereiten.

Die eigenständig erarbeiteten Themen sollen in Form von ganzen Artikeln bzw. Buchkapiteln aus der Literaturliste, die auf der Lernplattform zu finden ist, gewählt werden und dürfen in der Vorlesung bzw. der Pflichtlektüre nicht behandelt worden sein. Der Leseumfang hierfür beträgt ca. 20-30 Druckseiten (z.B. 1-2 Kapitel eines Buches, oder 2-3 Artikel pro Thema.

Die Themen müssen die LITERARISCHE Übersetzung bzw. LITERARISCHE Übersetzer*innen aus GESCHICHTLICHER Perspektive zum Thema haben. Nicht alle Texte in den Büchern der Literaturliste behandeln literarische Übersetzungen/Übersetzer*innen, z.B. Artikel über Martin Luther oder über die Bibelübersetzung, Artikel über die Rolle der Übersetzung bei der Alphabetisierung von Gesellschaften, Artikel über die Übersetzung politischer Dokumente usw. haben keinen zentralen Bezug zur LITERARISCHEN Übersetzung und kommen daher für die Prüfung nicht in Frage.

Die gewählten Artikel/Kapitel aus der Literaturliste können sowohl Fallstudien zu literarischen Übersetzungen oder Übersetzer*innen sein, die literarische Übersetzung in bestimmten Zeiten/Kulturen/Ländern behandeln oder historische literarische Übersetzungstheorien/Übersetzungspoetiken zum Gegenstand haben.
Die gewählten Themen sind 6 Tage vor dem Prüfungstermin via Mail bekannt zu geben.
Prüfungsablauf: Es werden zwei Fragen aus dem Stoff der Vorlesung bzw. der Pflichtlektüre gestellt und eine Frage zu einem der beiden eigenständig vorbereiteten Themen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Gesamtnote muss jede der Fragen zumindest zu 50% richtig beantwortet werden.

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:25