Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

340366 VO Theoretische und Angewandte Translationswissenschaft: Übersetzungswissenschaft (2021W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
DIGITAL

Montag 28.02.2022 15:00 - 16:00 Digital

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Dieser besteht aus dem in der VO vorgetragenen Inhalten sowie der angegebenen Pflichtlektüre. Die jeweilige Literatur, die für die Vorbereitung der LVA verwendet wurde, sowie die Pflichtlektüre, die eigenständig gelesen und verarbeitet werden muss, ist auf den Folien nach thematischen Schwerpunkten angegeben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Prüfung erfolgt schriftlich in Form eines Prüfungsbogens zum Download. Es werden zwei Fragen gestellt, die anhand von Essays (jeweils ca. 250 Wörter) beantwortet werden sollen. Die Fragen beziehen sich dabei nicht so sehr auf Wissensinhalte, vielmehr auf die Anwendung von Lerninhalten. (Z.B.: Ein Fallbeispiel soll aus einer theoretischen Perspektive oder mit Hilfe von wissenschaftlichen Konzepten analysiert werden.) Im Vordergrund steht nicht, ob Wissensinhalte wiedergegeben werden können, sondern ob anhand eines vorgegebenen Beispiels Sachverhalte erklärt, analysiert und interpretiert werden können. Eine Woche vor der Prüfung werden 5 Prüfungsfragen zur Vorbereitung online gestellt. Von diesen 5 Fragen wird eine als Essay-Thema zur Prüfung kommen. Eine weitere – nicht zur Vorbereitung vorab online gestellte – Frage ist im Rahmen der Prüfung zu bearbeiten.

Prüfungsablauf:
Der Prüfungsbogen wird zur Prüfungszeit, wie auf u:space angegeben, auf Moodle hochgeladen (Aktivität Aufgabe), von den Studierenden auf den eigenen Computer geladen und bearbeitet und bis zum Ende der Prüfungszeit (insgesamt 60 Minuten + Zeit zum Runter- und Hochladen des Prüfungsbogens) wieder hochgeladen. Benotungskriterien: Benotet werden sachliche Richtigkeit sowie die Stringenz der Argumentation. Für eine positive Gesamtnote müssen beide Aufsätze positiv bewertet werden, es reicht also nicht aus, lediglich einen Aufsatz für ein positives Gesamtergebnis hochzuladen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Im Vordergrund steht also nicht, ob Wissensinhalte wiedergegeben werden können, sondern ob anhand eines vorgegebenen Beispiels Sachverhalte erklärt, analysiert und interpretiert werden können.

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:25