Lehrveranstaltungsprüfung
350031 VO Bewegung und Sport unterrichten 1 (2011W)
Labels
WANN?
Montag
10.09.2012
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 24.08.2012 09:00 bis Fr 07.09.2012 12:00
- Abmeldung bis Fr 07.09.2012 12:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Hochschuldidaktische Umsetzung
o Eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lehrveranstaltung, mit konkret zu lösenden Aufgabenstellungen und mit einschlägiger Literatur.
o Wechsel zwischen Vortrag, Gruppenarbeit und Beurteilung der Ergebnisse in Prozess der Reflexion.
o Demonstration und Präsentation ausgewählter Unterrichtssequenzen (PPP, Video).
o Eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lehrveranstaltung, mit konkret zu lösenden Aufgabenstellungen und mit einschlägiger Literatur.
o Wechsel zwischen Vortrag, Gruppenarbeit und Beurteilung der Ergebnisse in Prozess der Reflexion.
o Demonstration und Präsentation ausgewählter Unterrichtssequenzen (PPP, Video).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung durch
o Nachweis der theoretischen Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lehrver-anstaltung.
o Nachweis der Umsetzung (des Transfers) didaktischen Wissens in Situationen der Unterrichtung durch Lösen von konkreten unterrichtlichen Aufgabenstellungen (z.B. Planen von Unterrichtssequenzen).
o Nachweis begründeter didaktisch-methodischer Entscheidungen in der Auswahl von Vermittlungs- und Vereinfachungsstrategien.
Über den Stoff der Lehrveranstaltung ist eine schriftliche Prüfung zu absolvieren. Für die Beantwortung der Fragen ist die Dauer von 50 Minuten vorgesehen.Die Prüfung umfasst
1. einen Pflichtfragenbereich. Die gestellten Fragen sind zu beantworten.
2. einen Wahlfragenbereich. Von den zur Wahl gestellten Fragen, ist eine Frage zu beantworten.
3. einen Bonus-Fragenbereich im Umfang von einer Frage. Die zur Kompensation gestellte Frage wird nur positiv angerechnet. Die Qualität der Beantwortung wird beurteilt und für die Beurteilung herangezogen, wenn die Studentin bzw. der Student zwischen zwei Noten steht.
o Nachweis der theoretischen Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lehrver-anstaltung.
o Nachweis der Umsetzung (des Transfers) didaktischen Wissens in Situationen der Unterrichtung durch Lösen von konkreten unterrichtlichen Aufgabenstellungen (z.B. Planen von Unterrichtssequenzen).
o Nachweis begründeter didaktisch-methodischer Entscheidungen in der Auswahl von Vermittlungs- und Vereinfachungsstrategien.
Über den Stoff der Lehrveranstaltung ist eine schriftliche Prüfung zu absolvieren. Für die Beantwortung der Fragen ist die Dauer von 50 Minuten vorgesehen.Die Prüfung umfasst
1. einen Pflichtfragenbereich. Die gestellten Fragen sind zu beantworten.
2. einen Wahlfragenbereich. Von den zur Wahl gestellten Fragen, ist eine Frage zu beantworten.
3. einen Bonus-Fragenbereich im Umfang von einer Frage. Die zur Kompensation gestellte Frage wird nur positiv angerechnet. Die Qualität der Beantwortung wird beurteilt und für die Beurteilung herangezogen, wenn die Studentin bzw. der Student zwischen zwei Noten steht.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel der Lehrveranstaltung Bewegung und Sport unterrichten-1 ist es, folgende Kompetenzen (Learning Outcomes) zu vermitteln.
Studierende besitzen ...
o Kenntnisse zu den grundlegenden Begriffen der Bewegungs und Sportdidaktik sowie
Wissen über die wichtigsten Modelle der Bewegungs- und Sportdidaktik.
o die Fähigkeit, bewegungs- und sportdidaktisches Wissen kompetent und praxisnah in spezifischen Handlungsfeldern von Bewegung und Sport anzuwenden (Wissenskompetenz).
o fundiertes Wissen, wie Bewegungs- und Sportangebote eigenverantwortlich und teilnehmer(innen)spezifisch so anzuleiten sind, dass diese gesundheitsfördernde und bewegungs- bzw. sportfördernde Effekte bewirken (gesundheitsfördernde Intervention).
o die Fähigkeit, durch Bewegung und Sport spezifische Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten zielgruppenspezifisch zu arrangieren.
o die Kompetenz, zielgruppenspezifische Bewegungsangebote unter besonderer Berücksichtigung von Gefahren der Über- und Fehlbelastung (z. B. methodische Prinzipien des Auf- und Abwärmens, Dehntechniken, Fehlererkennen und Fehlerkorrektur) zu planen und anzuleiten (bewegungs- und sportdidaktische Handlungskompetenz).
o Theoretisches Lehr- und Handlungswissen (deklaratives Wissen).
o Herstellungswissen (präskriptiv) zur Planung des Unterrichts.
o Handwerkliches Lehrwissen (prozedural) zur Durchführung des Unterrichts.
o Interpretationswissen (interpretativ) zur Evaluation des Unterrichts.
Studierende besitzen ...
o Kenntnisse zu den grundlegenden Begriffen der Bewegungs und Sportdidaktik sowie
Wissen über die wichtigsten Modelle der Bewegungs- und Sportdidaktik.
o die Fähigkeit, bewegungs- und sportdidaktisches Wissen kompetent und praxisnah in spezifischen Handlungsfeldern von Bewegung und Sport anzuwenden (Wissenskompetenz).
o fundiertes Wissen, wie Bewegungs- und Sportangebote eigenverantwortlich und teilnehmer(innen)spezifisch so anzuleiten sind, dass diese gesundheitsfördernde und bewegungs- bzw. sportfördernde Effekte bewirken (gesundheitsfördernde Intervention).
o die Fähigkeit, durch Bewegung und Sport spezifische Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten zielgruppenspezifisch zu arrangieren.
o die Kompetenz, zielgruppenspezifische Bewegungsangebote unter besonderer Berücksichtigung von Gefahren der Über- und Fehlbelastung (z. B. methodische Prinzipien des Auf- und Abwärmens, Dehntechniken, Fehlererkennen und Fehlerkorrektur) zu planen und anzuleiten (bewegungs- und sportdidaktische Handlungskompetenz).
o Theoretisches Lehr- und Handlungswissen (deklaratives Wissen).
o Herstellungswissen (präskriptiv) zur Planung des Unterrichts.
o Handwerkliches Lehrwissen (prozedural) zur Durchführung des Unterrichts.
o Interpretationswissen (interpretativ) zur Evaluation des Unterrichts.
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:46