Lehrveranstaltungsprüfung
350045 VO MTT.2.IV - Berufsspezifische Rechtsgrundlagen (2021S)
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WANN?
Montag
28.06.2021
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 11.06.2021 09:00 bis Fr 25.06.2021 12:00
- Abmeldung bis Fr 25.06.2021 12:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
- Vortrag/Vorlesung
- praktische Fälle
- praktische Fälle
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mündliche Prüfung am Ende des Semesters, bei der Fragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten mehrheitlich positiv beantwortet werden müssen.Den Studierenden wird noch im Laufe des Semesters ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsfragen werden ausnahmslos aus dem Fragenkatalog gestellt. Durch das zeitnahe Bereit-stellen des Fragenkatalogs können die Fragestellungen laufend mit den zur Verfügung gestellten Vorlesungsunterlagen abgeglichen werden.Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Praxisorientiertes Verstehen der wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Gesundheitsrechts sowie
der mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete.Für eine positive Beurteilung müssen mindestens zwei Fragen exakt und in Übereinstimmung mit den Vorlesungsunterlagen beantwortet werden.Für eine Beurteilung mit den Noten „sehr gut“ oder „gut“ ist es nicht nur erforderlich, sämtliche Fragen in Übereinstimmung mit den Vorlesungsunterlagen, sondern auch vertiefende oder Ver-ständnisfragen positiv zu beantworten.Die Beurteilung ergibt sich aus dem Grad, mit dem auch vertiefende oder Verständnisfragen be-antwortet werden können sowie sprachlichen Genauigkeit, mit der die Begrifflichkeiten widerge-geben werden können.Das Zitieren oder Auswendiglernen von Gesetzesbestimmungen ist nicht erforderlich.
der mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete.Für eine positive Beurteilung müssen mindestens zwei Fragen exakt und in Übereinstimmung mit den Vorlesungsunterlagen beantwortet werden.Für eine Beurteilung mit den Noten „sehr gut“ oder „gut“ ist es nicht nur erforderlich, sämtliche Fragen in Übereinstimmung mit den Vorlesungsunterlagen, sondern auch vertiefende oder Ver-ständnisfragen positiv zu beantworten.Die Beurteilung ergibt sich aus dem Grad, mit dem auch vertiefende oder Verständnisfragen be-antwortet werden können sowie sprachlichen Genauigkeit, mit der die Begrifflichkeiten widerge-geben werden können.Das Zitieren oder Auswendiglernen von Gesetzesbestimmungen ist nicht erforderlich.
Letzte Änderung: Do 24.06.2021 07:30