Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

350296 VO Erste Hilfe und Akutversorgung von Sportverletzungen (2023W)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft

Mittwoch 08.05.2024 18:30 - 19:30 ZSU - USZ I, Hörsaal 1 EG

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist der Lehrinhalt der Vorlesungsfolien (PPT) sowie der beigebrachte Inhalt aus der aus der Praxiseinheit.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung in Präsenz an der Universität.
Die Leistungskontrolle erfolgt durch Single Choice, Multiple Choice und offene Fragen.
Die Prüfung hat eine Bearbeitungszeit für von insgesamt 45 Minuten. es können maximal 30 Punkte erreicht werden. Bei offenen Fragen können Teilpunkte erreicht werden.

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es erfolgt eine schriftliche Prüfung mit Single Choice, Multiple Choice und offenen Fragen.

Single und Multiple Choice Fragen werden mit einem Punkt gewertet. Die Fragen werden nur dann als richtig bewertet, sofern alle richtigen Antwortmöglichkeiten angekreuzt werden.

Offene Fragen werden je nach Fragestellung mit 2 bis 4 Punkten bewertet. Bei den Antworten handelt es sich primär um das richtige Benennen, Auflisten und ggf. Sortieren in der richtigen Reihenfolge. Bei offenen Fragen können Teilpunkte erworben werden.

Die Prüfung und somit die Lehrveranstaltung gilt als positiv absolviert, sobald der oder die Studierende mindestens 60% der zu erreichenden Punkte erzielt hat. Die Prüfungsleistung wird mit einer fünfteiligen Notenskala bewertet: 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend), 4 (genügend), 5 (nicht genügend).

Letzte Änderung: Mo 03.06.2024 08:46