Lehrveranstaltungsprüfung
350477 VO Bewegung und Sport unterrichten 2 (2012S)
Labels
WANN?
Mittwoch
23.01.2013
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 07.01.2013 09:00 bis Mo 21.01.2013 12:00
- Abmeldung bis Mo 21.01.2013 12:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Die Themenfelder (der Inhalt) werden (wird) so aufbereitet, dass die in der LV BuS-1 vermittelten Inhalte vorausgesetzt werden. Ein besonderes Vorwissen über diese Inhalte hinaus ist nicht erforderlich.
Die Studierenden können sowohl eigenständig als auch in einem Team (unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus unterschiedlichen sportwissenschaftlichen Disziplinen) Lösungen für praxisbezogene Problemstellungen im Handlungsfeld Bewegung und Sport erarbeiten und kompetent umsetzen.
Hochschuldidaktische Umsetzung
o Eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lehrveranstaltung, mit konkret zu lösenden Aufgabenstellungen und mit einschlägiger Literatur.
o Wechsel zwischen Vortrag, Gruppenarbeit und Beurteilung der Ergebnisse in Prozess der Reflexion.
o Demonstration und Präsentation ausgewählter Unterrichtssequenzen (PPP, Video).
Die Studierenden können sowohl eigenständig als auch in einem Team (unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus unterschiedlichen sportwissenschaftlichen Disziplinen) Lösungen für praxisbezogene Problemstellungen im Handlungsfeld Bewegung und Sport erarbeiten und kompetent umsetzen.
Hochschuldidaktische Umsetzung
o Eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lehrveranstaltung, mit konkret zu lösenden Aufgabenstellungen und mit einschlägiger Literatur.
o Wechsel zwischen Vortrag, Gruppenarbeit und Beurteilung der Ergebnisse in Prozess der Reflexion.
o Demonstration und Präsentation ausgewählter Unterrichtssequenzen (PPP, Video).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung über den Stoff der Lehrveranstaltung durch
o Nachweis der theoretischen Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lehrveranstaltung.
o Nachweis der Umsetzung (des Transfers) didaktischen Wissens in Situationen der Unterrichtung durch Lösen von konkreten unterrichtlichen Aufgabenstellungen
o Nachweis begründeter didaktisch-methodischer Entscheidungen vor dem Hintergrund von beziehungsdidaktischen Erkenntnissen (Lehrer/in vs. Schüler(innen)verhalten)
o Über den Stoff der Lehrveranstaltung ist eine schriftliche Prüfung zu absolvieren. Für die Beantwortung der Fragen ist die Dauer von 50 Minuten vorgesehen.Die Prüfung umfasst
1. einen Pflichtfragenbereich. Die gestellten Fragen sind zu beantworten.
2. einen Wahlfragenbereich. Von den zur Wahl gestellten Fragen, ist eine Frage zu beantworten.
3. einen Bonus-Fragenbereich im Umfang von einer Frage. Die zur Kompensation gestellte Frage wird nur positiv angerechnet. Die Qualität der Beantwortung wird beurteilt und für die Beurteilung herangezogen, wenn die Studentin bzw. der Student zwischen zwei Noten steht.
o Nachweis der theoretischen Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lehrveranstaltung.
o Nachweis der Umsetzung (des Transfers) didaktischen Wissens in Situationen der Unterrichtung durch Lösen von konkreten unterrichtlichen Aufgabenstellungen
o Nachweis begründeter didaktisch-methodischer Entscheidungen vor dem Hintergrund von beziehungsdidaktischen Erkenntnissen (Lehrer/in vs. Schüler(innen)verhalten)
o Über den Stoff der Lehrveranstaltung ist eine schriftliche Prüfung zu absolvieren. Für die Beantwortung der Fragen ist die Dauer von 50 Minuten vorgesehen.Die Prüfung umfasst
1. einen Pflichtfragenbereich. Die gestellten Fragen sind zu beantworten.
2. einen Wahlfragenbereich. Von den zur Wahl gestellten Fragen, ist eine Frage zu beantworten.
3. einen Bonus-Fragenbereich im Umfang von einer Frage. Die zur Kompensation gestellte Frage wird nur positiv angerechnet. Die Qualität der Beantwortung wird beurteilt und für die Beurteilung herangezogen, wenn die Studentin bzw. der Student zwischen zwei Noten steht.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel der Vorlesung ist der Erwerb unterrichts-, bewegungs- und sportdidaktischer Kompetenzen, um Bewegung und Sport im Handlungsfeld Schule kompetent durchzuführen.
Ziel der Lehrveranstaltung Bewegung und Sport unterrichten 2 ist es, folgende Kompetenzen (Learning Outcomes) zu vermitteln.
Studierende besitzen ...
o Kenntnisse zu den grundlegenden Begriffen der Bewegungs und Sportdidaktik.
o Wissen über die wichtigsten Modelle der Fachdidaktik „Bewegung und Sport“ für den Unterricht BuS in der Schule.
o die Fähigkeit, bewegungs- und sportdidaktisches Wissen kompetent und praxisnah in spezifischen Handlungsfeldern (vgl. Bildungsbereiche lt. Lehrplan) von Bewegung und Sport anzuwenden (Wissenskompetenz).
o fundiertes Wissen, wie Bewegungshandlungen (vgl. Lehrplan) so anzuleiten sind, dass diese gesundheitsfördernde und bewegungs- bzw. sportfördernde Effekte bewirken (gesundheitsfördernde Intervention).
o die Fähigkeit, durch Bewegung und Sport spezifische Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten zielgruppen- und altersadäquat zu arrangieren.
o Theoretisches Lehr- und Handlungswissen (deklaratives Wissen).
o Herstellungswissen (präskriptiv) zur Planung des Unterrichts (insb. Beziehungsdidaktik)
o Handwerkliches Lehrwissen (prozedural) zur Durchführung des Unterrichts.
o Interpretationswissen (interpretativ) zur Evaluation des Unterrichts.
Ziel der Lehrveranstaltung Bewegung und Sport unterrichten 2 ist es, folgende Kompetenzen (Learning Outcomes) zu vermitteln.
Studierende besitzen ...
o Kenntnisse zu den grundlegenden Begriffen der Bewegungs und Sportdidaktik.
o Wissen über die wichtigsten Modelle der Fachdidaktik „Bewegung und Sport“ für den Unterricht BuS in der Schule.
o die Fähigkeit, bewegungs- und sportdidaktisches Wissen kompetent und praxisnah in spezifischen Handlungsfeldern (vgl. Bildungsbereiche lt. Lehrplan) von Bewegung und Sport anzuwenden (Wissenskompetenz).
o fundiertes Wissen, wie Bewegungshandlungen (vgl. Lehrplan) so anzuleiten sind, dass diese gesundheitsfördernde und bewegungs- bzw. sportfördernde Effekte bewirken (gesundheitsfördernde Intervention).
o die Fähigkeit, durch Bewegung und Sport spezifische Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten zielgruppen- und altersadäquat zu arrangieren.
o Theoretisches Lehr- und Handlungswissen (deklaratives Wissen).
o Herstellungswissen (präskriptiv) zur Planung des Unterrichts (insb. Beziehungsdidaktik)
o Handwerkliches Lehrwissen (prozedural) zur Durchführung des Unterrichts.
o Interpretationswissen (interpretativ) zur Evaluation des Unterrichts.
Letzte Änderung: Do 11.08.2022 00:27