Lehrveranstaltungsprüfung
480068 VO Neuere russische Literatur im Überblick (2023S)
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 13.06.2023 00:00 bis Di 27.06.2023 23:59
- Abmeldung bis Di 27.06.2023 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Eine Pflichtlektüreliste wird auf Moodle bekannt gegeben.
Die Vorlesung ersetz keineswegs die selbständige Lektüre und versteht sich als Anleitung dazu.
Die Vorlesung ersetz keineswegs die selbständige Lektüre und versteht sich als Anleitung dazu.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung vor Ort (keine mündliche!);
Essay-Fragen aufgrund der behandelten Materialien und der Lektüreliste.
Die Prüfungsmodalitäten werden auf Moodle erörtert.
Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgehalten.
Essay-Fragen aufgrund der behandelten Materialien und der Lektüreliste.
Die Prüfungsmodalitäten werden auf Moodle erörtert.
Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgehalten.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Selbständige Lektüre ist die Grundvoraussetzung.
Die Veranstaltung soll also die Chance bieten, eine erste Annäherung an eine umfangreiche, facettenreiche und authentische Welt der literarischen Repräsentationen der russischen Kultur erlauben. Nicht nur die Namen, sondern auch die Zusammenhänge sollen angesprochen werden.
Die Vorlesung versteht sich nicht als Abschluss, sondern als Beginn einer solchen Beschäftigung mit ausgewählten literarischen Zeugnissen, die eine eigene Expertise ermöglichen soll.
Die Veranstaltung soll also die Chance bieten, eine erste Annäherung an eine umfangreiche, facettenreiche und authentische Welt der literarischen Repräsentationen der russischen Kultur erlauben. Nicht nur die Namen, sondern auch die Zusammenhänge sollen angesprochen werden.
Die Vorlesung versteht sich nicht als Abschluss, sondern als Beginn einer solchen Beschäftigung mit ausgewählten literarischen Zeugnissen, die eine eigene Expertise ermöglichen soll.
Letzte Änderung: Fr 19.04.2024 13:07