Modulprüfung
Latein-Ergänzungsprüfung (2020S)
0.00 ECTS, SPL 9 - Altertumswissenschaften
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WANN?
Donnerstag
10.09.2020
13:30 - 16:30
Auditorium Maximum Tiefparterre Hauptgebäude Stiege 10
Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
1) Prüfungsdauer 3 Stunden, geplant nachmittag , Ort Hauptgebäude2) Erlaubte Gegenstände sind Wörterbuch, Maske, Ausweis, Getränk, Schreibutensilien.3) Detaillierte Information zu Einlass- und Startzeit, Eingang und Korridor erfolgen nach dem Anmeldezeitraum gesondert via E-Mail.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 03.08.2020 08:00 bis Do 03.09.2020 08:00
- Abmeldung bis Do 10.09.2020 08:00
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Lateinische Grammatik, Vokabel, Übersetzungstechnik anhand eines gängigen Lehrbuchs (z.B. Medias in res)
Textskriptum zur Vorbereitung:
https://kphil.ned.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_klassische_philologie/Latinum_Textskriptum_Kamptner.pdf
Dieses Skriptum dient als Grundlage für den "mündlichen" Teil der Prüfung bei allen drei Prüfern (der diesmal als Teil der schriftlichen geprüft wird).
Textskriptum zur Vorbereitung:
https://kphil.ned.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_klassische_philologie/Latinum_Textskriptum_Kamptner.pdf
Dieses Skriptum dient als Grundlage für den "mündlichen" Teil der Prüfung bei allen drei Prüfern (der diesmal als Teil der schriftlichen geprüft wird).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Latein-Ergänzungsprüfung besteht aus 2 Teilen (die diesmal ausnahmsweise gemeinsam schriftlich geprüft werden):
1) ("schriftlicher" Teil) Ein unbekannter lateinischer Originaltext (ca. 100-120 Wörter) ist ins Deutsche zu übersetzen.
2) ("mündlicher" Teil, diesmal Teil der schriftlichen): Ein kurzer Ausschnitt (ca. 60 Wörter) aus einem bekannten lateinischen Text des Vorbereitungsskriptums (s.o. unter "Prüfungsstoff") ist zu übersetzen. Grammatikfragen zum (bekannten) Text (z.B. Formen bestimmen; AcI, Abl. abs., Partizip erkennen und erklären; Konjunktive erkennen und ihre Verwendung erklären).
Erlaubte Hilfsmittel: Jedes Wörterbuch ist erlaubt, aber keine Grammatik oder Formentabellen. Studierende, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, dürfen auch Wörterbücher in ihrer Sprache mitbringen.
Prüfungsdauer: 3 Stunden.
Es ist frei wählbar, in welcher Reihenfolge die beiden Teile bearbeitet werden und wie viel Zeit für jeden Teil verwendet wird!
Die Prüfungsdauer entspricht der einer "normalen" schriftlichen Ergänzungsprüfung. Da auch der mündliche Teil enthalten ist, wird der unbekannte Text entsprechend gekürzt (sonst 160-180 Wörter, diesmal 100-120).
1) ("schriftlicher" Teil) Ein unbekannter lateinischer Originaltext (ca. 100-120 Wörter) ist ins Deutsche zu übersetzen.
2) ("mündlicher" Teil, diesmal Teil der schriftlichen): Ein kurzer Ausschnitt (ca. 60 Wörter) aus einem bekannten lateinischen Text des Vorbereitungsskriptums (s.o. unter "Prüfungsstoff") ist zu übersetzen. Grammatikfragen zum (bekannten) Text (z.B. Formen bestimmen; AcI, Abl. abs., Partizip erkennen und erklären; Konjunktive erkennen und ihre Verwendung erklären).
Erlaubte Hilfsmittel: Jedes Wörterbuch ist erlaubt, aber keine Grammatik oder Formentabellen. Studierende, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, dürfen auch Wörterbücher in ihrer Sprache mitbringen.
Prüfungsdauer: 3 Stunden.
Es ist frei wählbar, in welcher Reihenfolge die beiden Teile bearbeitet werden und wie viel Zeit für jeden Teil verwendet wird!
Die Prüfungsdauer entspricht der einer "normalen" schriftlichen Ergänzungsprüfung. Da auch der mündliche Teil enthalten ist, wird der unbekannte Text entsprechend gekürzt (sonst 160-180 Wörter, diesmal 100-120).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es gibt ein Punktesystem (Punkte pro richtig übersetzter Sinneinheit bzw. pro richtig beantworteter Grammatikfrage)
Für die beiden Teile gibt es je max. 30 Punkte, also gesamt max. 60 (beim "mündlichen" aufgeteilt auf 15 für die Übersetzung und 15 für die Grammatikfragen)
positiv ab gesamt 36 Punkte (= 60%)
Bei jedem einzelnen Teil müssen aber mindestens 12 Punkte (= 40%) erreicht werden.
Für die beiden Teile gibt es je max. 30 Punkte, also gesamt max. 60 (beim "mündlichen" aufgeteilt auf 15 für die Übersetzung und 15 für die Grammatikfragen)
positiv ab gesamt 36 Punkte (= 60%)
Bei jedem einzelnen Teil müssen aber mindestens 12 Punkte (= 40%) erreicht werden.
Letzte Änderung: Fr 20.12.2024 07:33