Universität Wien

Modulprüfung

SBP: Physik (2021W)

GEMISCHT

Schriftlich
Tag: Freitag, 22.10.2021
Uhrzeit: 14:00 Uhr
Ort: Josef-Stefan-Hörsaal, Boltzmanngasse 5, 3. Stk., 1090 Wien

Mündlich
Tag: Freitag, 29.10.2021
Uhrzeit: 09:00 - 17:00 Uhr
digital

Die Zeitspanne von 09:00 - 17:00 Uhr für den mündlichen Teil ermöglicht bis zu 4 Prüfungen an einem Tag. Falls es mehr als 4 Anmeldungen gibt, werden zusätzliche Termine an anderen Tagen individuell vereinbart.

Aufgrund der Einschränkungen durch die Covid-19 Pandemie wird der schriftliche Teil der Studienberechtigungsprüfung Physik unter Einhaltung der zu dem angegebenen Termin geltenden Sicherheits- und Hygienebedingungen in Präsenz an der Fakultät für Physik der Universität Wien, Boltzmanngasse 5, 1090 Wien abgehalten.
Aktuelle Regelungen für Vor-Ort-Prüfungen siehe > https://studieren.univie.ac.at/lernen-pruefen/vor-ort-studieren/

Die mündliche Prüfung wird digital mittels eines Videokonferenzsystems (z.B. "Big Blue Button") basierend auf der Lernplattform Moodle durchgeführt. Die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der mündlichen digitalen Prüfung umfassen einen Computer mit Internetzugang, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.
Organisatorische und technische Details zur Durchführung der digitalen Prüfung werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Die Studienberechtigungsprüfung Physik beinhaltet Fragen und Aufgaben zum Verständnis der auf der Website zur Studienberechtigungsprüfung aufgeführten physikalischen Begriffe und Phänomene.

Siehe "Informationen zu den Prüfungen der Studienberechtigungsprüfung" auf studieren.univie.ac.at

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche und mündliche Prüfung. Außer einem Taschenrechner (kein Handy) und Schreibmaterial sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für das Bestehen sowohl des schriftlichen als auch des mündlichen Teils müssen mindestens 50% der maximalen Anzahl der bei den beiden Teilen jeweils zu erzielenden Punkte erreicht werden.

Letzte Änderung: So 15.12.2024 08:42