Universität Wien

Modulprüfung

STEOP: Modulprüfung Einführung in die Japanologie (2022S)

Donnerstag 09.06.2022 15:00 - 16:30 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03

BEACHTEN Sie bitte die FFP2-Maskenpflicht und die aktuell gültigen COVID-19 Hygiene- und Verhaltensregeln der Universität Wien
( https://studieren.univie.ac.at/lernen-pruefen/vor-ort-studieren/ )

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Inhalt der Vorlesung 'Einführung in die Japanologie' (2021W) sowie der Begleitmaterialien (= LV-Skriptum + vertiefende Fachliteratur, beides auf der Moodle Plattform verlinkt)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung
Dauer: 45 Minuten
Modus: vor Ort (Lichtbildausweis erforderlich)
Fragentypen: Multiple Choice-Fragen zum Stoff der Vorlesung.

*** Disclaimer ***
Falls der Prüfungsmodus (aufgrund gesetzlicher oder universitärer Vorschriften) auf eine DIGITALE SCHRIFTLICHE ABSCHLUSSPRÜFUNG umgestellt werden muss, werden neben Multiple-Choice-Fragen auch Verständnis-Fragen und Kurz-Essays Teil des Prüfungsbogens sein.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Um die LV positiv zu absolvieren, ist ein Erreichen von mindestens 51% der Punkte bei der Abschlussprüfung notwendig.

BEURTEILUNGSMASSSTAB:
50% und weniger = NG (5)
51-62% = GEN (4)
63-75% = BEF (3)
76-88% = GUT (2)
89%+ = SG (1)

*** Studienrechtliche Hinweise für Studierende ***
Eine Beurteilung ist nur zulässig, wenn:
a) Sie korrekt zu dieser Prüfung angemeldet sind,
b) Sie die Voraussetzungen zu dieser Prüfung erfüllen,
c) Ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann (Studierendenausweis bzw. weiterer amtlicher Lichtbildausweis),
d) Sie keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden (Lehrveranstaltungsleiter*innen geben vor Beginn der Prüfung bekannt, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen).
e) Sie die aktuell gültigen COVID-19 Hygiene- und Verhaltensregeln einhalten

--> Bei einem Abbruch der Prüfung ohne wichtigen Grund wird die Prüfung mit 'nicht genügend' beurteilt.

Letzte Änderung: Do 19.12.2024 01:01