Modulprüfung
SBP: Physik (2022S)
0.00 ECTS, besondere Lehrangebote
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WANN?
Mündlich: Freitag, 24.06.2022
Uhrzeit: nach Vereinbarung im Zeitraum vom 09:00 17:00 Uhr
Ort: Boltzmanngasse 5, 1090 Wien, Zi.32, Parterre neben dem Aufzug. Die Zeitspanne der mündlichen Prüfung ermöglicht bis zu 4 Prüfungen an einem Tag. Falls es mehr als 4 Anmeldungen gibt, werden zusätzliche Termine an anderen Tagen individuell vereinbart.
Der schriftliche und mündliche Teil der Studienberechtigungsprüfung Physik wird unter Einhaltung der zu dem angegebenen Termin geltenden Sicherheits- und Hygienebedingungen (siehe: https://studieren.univie.ac.at/lernen-pruefen/vor-ort-studieren/ ) an der Fakultät für Physik der Universität Wien, Boltzmanngasse 5, 1090 Wien abgehalten.
Uhrzeit: nach Vereinbarung im Zeitraum vom 09:00 17:00 Uhr
Ort: Boltzmanngasse 5, 1090 Wien, Zi.32, Parterre neben dem Aufzug. Die Zeitspanne der mündlichen Prüfung ermöglicht bis zu 4 Prüfungen an einem Tag. Falls es mehr als 4 Anmeldungen gibt, werden zusätzliche Termine an anderen Tagen individuell vereinbart.
Der schriftliche und mündliche Teil der Studienberechtigungsprüfung Physik wird unter Einhaltung der zu dem angegebenen Termin geltenden Sicherheits- und Hygienebedingungen (siehe: https://studieren.univie.ac.at/lernen-pruefen/vor-ort-studieren/ ) an der Fakultät für Physik der Universität Wien, Boltzmanngasse 5, 1090 Wien abgehalten.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.05.2022 00:00 bis Fr 03.06.2022 23:59
- Abmeldung bis Mi 15.06.2022 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Die Studienberechtigungsprüfung Physik beinhaltet Fragen und Aufgaben zum Verständnis der im Infoblatt Prüfungsanforderungen aufgeführten physikalischen Begriffe und Phänomene.Siehe "Informationen zu den Prüfungen der Studienberechtigungsprüfung" auf studieren.univie.ac.at
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftliche und mündliche PrüfungAußer einem Taschenrechner (kein Handy) und Schreibmaterial sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für das Bestehen sowohl des schriftlichen als auch des mündlichen Teils müssen mindestens 50% der maximalen Anzahl der bei den beiden Teilen jeweils zu erzielenden Punkte erreicht werden.
Außer einem Taschenrechner (kein Handy) und Schreibmaterial sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Außer einem Taschenrechner (kein Handy) und Schreibmaterial sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Letzte Änderung: So 15.12.2024 08:29