Modulprüfung
SBP: Physik (2023S)
0.00 ECTS, besondere Lehrangebote
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WANN?
Schriftlich: 16.06.2023
Mündlich: Freitag, 23.06.2023. Uhrzeit: nach Vereinbarung im Zeitraum von 09:00-17:00 Uhr Ort: Boltzmanngasse 5, 1090 Wien, 2. Stock, Zi.3207. Die Zeitspanne der mündlichen Prüfung ermöglicht bis zu 4 Prüfungen an einem Tag. Falls es mehr als 4 Anmeldungen gibt, werden zusätzliche Termine an anderen Tagen individuell vereinbart.
Der schriftliche und mündliche Teil der Studienberechtigungsprüfung Physik wird an der Fakultät für Physik der Universität Wien, Boltzmanngasse 5, 1090 Wien abgehalten. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zu Vor-Ort-Prüfungen > https://studieren.univie.ac.at/lernen-pruefen/vor-ort-studieren/
Mündlich: Freitag, 23.06.2023. Uhrzeit: nach Vereinbarung im Zeitraum von 09:00-17:00 Uhr Ort: Boltzmanngasse 5, 1090 Wien, 2. Stock, Zi.3207. Die Zeitspanne der mündlichen Prüfung ermöglicht bis zu 4 Prüfungen an einem Tag. Falls es mehr als 4 Anmeldungen gibt, werden zusätzliche Termine an anderen Tagen individuell vereinbart.
Der schriftliche und mündliche Teil der Studienberechtigungsprüfung Physik wird an der Fakultät für Physik der Universität Wien, Boltzmanngasse 5, 1090 Wien abgehalten. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zu Vor-Ort-Prüfungen > https://studieren.univie.ac.at/lernen-pruefen/vor-ort-studieren/
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 02.05.2023 00:00 bis Fr 02.06.2023 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.06.2023 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Die Studienberechtigungsprüfung Physik beinhaltet Fragen und Aufgaben zum Verständnis der im Infoblatt Prüfungsanforderungen aufgeführten physikalischen Begriffe und Phänomene.Siehe "Informationen zu den Prüfungen der Studienberechtigungsprüfung" auf studieren.univie.ac.at
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftliche und mündliche PrüfungAußer einem Taschenrechner (kein Handy) und Schreibmaterial sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für das Bestehen sowohl des schriftlichen als auch des mündlichen Teils müssen mindestens 50% der maximalen Anzahl der bei den beiden Teilen jeweils zu erzielenden Punkte erreicht werden.
Letzte Änderung: So 15.12.2024 13:23