Universität Wien

Modulprüfung

Modulprüfung "Spracherwerb Grundlagen Bosnisch/Kroatisch/Serbisch" (Slawistik) (2023S)

10.00 ECTS, SPL 48 - Slawistik
VOR-ORT

Mittwoch 08.03.2023 11:30 - 13:00 Seminarraum 1 Slawistik UniCampus Hof 3 2R-EG-17

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Informationen zu Prüfungsstoff, Literatur zur Vorbereitung usw. erhalten Sie auf der Institutshomepage.Diese Prüfung darf nicht für die folgenden Curricula / Module abgelegt werden: Erweiterungscurricula, Alternative Erweiterungen, Interessensmodul.Bitte beachten Sie folgende Hinweise vor einer Anmeldung zu einer Modulprüfung Spracherwerb B/K/S:• Sie verfügen über philologisch-linguistische Kenntnisse und Fachvokabular: Begriffe wie z.B. Palatalisierung, perfektiver/imperfektiver Aspekt, Imperativ, Aorist usw. sind Ihnen bekannt und Sie können diese auch richtig fachlich erklären und praktisch anwenden.• Sie haben Bosnisch/Kroatisch/Serbisch bereits in der bisherigen Schulausbildung in einem ausreichenden Ausmaß belegt. • Die Sprachbeherrschung umfasst die aktiven Fertigkeiten wie o.a. den mündlichen und den schriftlichen Gebrauch, wie auch die passiven Fertigkeiten Lese- und Hörverstehen. Die bloße Verwendung der gesprochenen Sprache (Bosnisch, Kroatisch, Serbisch) ist nicht ausreichend für eine positive Absolvierung der Modulprüfung! • Das Ziel des philologisch-linguistischen Studiums ist vor allem über die Zielsprache reflektieren zu können (Metasprache). Beachten Sie, dass ein Unterschied zwischen "eine Sprache zu sprechen" und "über eine Sprache zu sprechen" besteht!• Für das Absolvieren der Modulprüfung müssen auch ausreichende Deutschkenntnisse (zumindest B2 bzw. die linguistische Fachterminologie) vorhanden sein, um die Aufgaben verstehen zu können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Onlin
Die Prüfung besteht aus folgenden Teilgebieten (GERS:):

A)
- Grammatikkenntnisse
- Beherrschen grammatischer Strukturen
- Leseverstehen und
- Schreiben (kyrillische und lateinische Schrift)

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn jedes einzelne Teilgebiet positiv bewertet wurde, d.h., der/die Kandidat/in muss jeweils mehr als 50% der Punkte erreichen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Grammatikkenntnisse: Phonologie, Morphologie
- Beherrschen grammatischer Strukturen
- kyrillische und lateinische Schrift (Leseverstehen und Schreiben)

Letzte Änderung: Mo 23.12.2024 01:34