Modulprüfung
StEOP: MP Einführung in das Internationale Recht (2024W)
6.00 ECTS, SPL 3 - Rechtswissenschaften
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WANN?
Freitag
31.01.2025
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 30.12.2024 00:01 bis Mo 13.01.2025 23:59
- Abmeldung bis Mi 29.01.2025 23:59
Prüfer*innen
Information
Prüfungsstoff
Die schriftliche Prüfung „STEOP: MP Einführung in das Internationale Recht“ umfasst die Fächer „Grundlagen des Völkerrechts“ und „Grundlagen des Europarechts“. Für den völkerrechtlichen Teil gilt folgende Stoffabgrenzung: • Skriptum “Introduction to International Law / Foundations of Public International Law“, 6. Auflage, 2023 (oder alternativ dazu, das inhaltlich identische deutschsprachige Skriptum “Einführung in die Internationalen Grundlagen des Rechts: Einführung in das Völkerrecht“, 6. Auflage, 2023), beide erhältlich beim Facultas Jus Shop im Erdgeschoß des Juridicum Gebäudes oder im Online Shop https://www.facultas.at/juridicum • Einführungsvorlesung: die Folien dazu finden Sie auf der Moodle Plattform, eine Anmeldung zu der Lehrveranstaltung 030477 ist über das Vorlesungsverzeichnis möglich und für den Download erforderlich. Für den europarechtlichen Teil gilt folgende Stoffabgrenzung: Gegenstand der MP "Einführung in das Internationale Recht - europarechtlicher Teil" sind Grundzüge des formellen sowie des materiellen Europarechts. Es geht sowohl um Verständnis als auch um Beherrschung der Grundlagen des Unionsrechts. Die Stoffabgrenzung umfasst das Skriptum von Thomas Jaeger, "Introduction to European Union Law, Foundations – Institutions – Enforcement – Internal Market Rules" (2021). Alternativ kann zur Prüfungsvorbereitung auch das deutschsprachige Skriptum von Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (3. Aufl., facultas, 2020) herangezogen werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung Prüfungsdauer: 60 Minuten. Der Arbeitsaufwand für die Fächer Europarecht und Völkerrecht wird mit je 30 Minuten veranschlagt. Erlaubte Hilfsmittel: Für den europarechtliche Teil sind unkommentierte Vertragstexte wie etwa: Kodex Europarecht (aktuell: 28. Auflage), Kodex Wirtschaft und Recht Studienausgabe (aktuell: 8. Auflage), sonstige unkommentierte Vertragstexte, zB Blackstone's EU Treaties & Legislation" (aktuell 32. Aufl. 2021-2022) sowie ausgedruckte Fassungen der Verträge (zu finden auf der EUR-Lex-Seite http://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/treaties.html?locale=de) oder auch LexPack FÜM I zugelassen. Für den völkerrechtlichen Teil sind keine Unterlagen (kein Kodex, keine völkerrechtlichen Gesetzestexte, keine Satzung der Vereinten Nationen) zulässig.
Ab Herbst 2023 wird der europarechtliche Teil der MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) auf Englisch abgeprüft. Ab Jänner 2024 wird auch der völkerrechtliche Teil auf Englisch geprüft. Im Hinblick auf den Prüfungsstoff und die Stoffabgrenzung, die Dauer von 60 Minuten, die Art als Präsenzprüfung und die erlaubten Hilfsmittel sowie ihrer Kennzeichnungen ergeben sich keine Änderungen. Mehr Informationen hier: https://eur-int-comp-law.univie.ac.at/pruefungen/irewi-mp-einfuehrung-in-das-internationale-recht/
Ab Herbst 2023 wird der europarechtliche Teil der MP Einführung in das Internationale Recht (IREWI) auf Englisch abgeprüft. Ab Jänner 2024 wird auch der völkerrechtliche Teil auf Englisch geprüft. Im Hinblick auf den Prüfungsstoff und die Stoffabgrenzung, die Dauer von 60 Minuten, die Art als Präsenzprüfung und die erlaubten Hilfsmittel sowie ihrer Kennzeichnungen ergeben sich keine Änderungen. Mehr Informationen hier: https://eur-int-comp-law.univie.ac.at/pruefungen/irewi-mp-einfuehrung-in-das-internationale-recht/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für die schriftliche Modulprüfung.
Um die Prüfung positiv zu absolvieren, sind mindestens 30 der 60 Punkte zu erreichen. Zusätzlich ist in jedem Teilbereich eine Mindestpunkteanzahl von je 15 Punkten notwendig.
Um die Prüfung positiv zu absolvieren, sind mindestens 30 der 60 Punkte zu erreichen. Zusätzlich ist in jedem Teilbereich eine Mindestpunkteanzahl von je 15 Punkten notwendig.
Letzte Änderung: Do 19.12.2024 05:15