Universität Wien

Modulprüfung

STEOP: Modulprüfung Grundmodul Sprach- und Landeswissenschaft (BAR 02) Rumänsch (2024W)

VOR-ORT

Dienstag 28.01.2025 13:15 - 14:45 Seminarraum ROM 6 (3B-O1-10A) UniCampus Hof 8

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff sind Kernphänomene der Geschichte, der Entwicklungsphasen und der (aktuellen) Typologie-Systematik der rumänischen Sprache, nach:
• Bochmann, Klaus /Heinrich Stiehler, Einführung in die rumänische Sprach- und Literaturgeschichte. Bonn, Romanistischer Verlag (Bibliographica et Fundamenta Romanica 6), 2010
• Cvasnîi Cătănescu, Maria, Limba română. Origini şi dezvoltare, Bucureşti, Humanitas 1996, pp. 59-65, 72-78
• Iliescu, Maria (2002): "Rumänisch." In: Okuka, Milo¨ (ed.): Lexikon der Sprachen des europäischen Ostens. Klagenfurt: Wieser, 145-166 [= Wieser Enzyklopädie des europäischen Ostens 10]
• Lindenbauer, Petrea, Die Entwicklung der Rumänischen Hochsprache, in: Th. Kahl, M. Metzeltin, M.-R. Ungureanu (Hg.), Rumänien, pp. 339-355 (in der Fachbibliothek)
und
Djuvara, Neagu, O scurtă istorie a românilor povestită celor tineri, București, Humanitas, 122010

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Bei einer npi LV gibt es keine Teilleistungen, sondern eine einzige Prüfung über Fragen zu beiden Vorlesungen:
der Steop-Sprachwissenschaftlichen Vorlesung Rumänisch und der Steop-Landeswissenschaftlichen Vorlesung Rumänisch
Dabei müssen beide Evaluierungen (über die Fragen zur Sprachwissenschaft wie auch zur Landeswissenschaft) positiv sein, sonst ist die Gesamtprüfung negativ.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzliches Verständnis und die Fähigkeit der Einordnung wie auch der Formulierung von Kernphänomenen der Geschichte, den Entwicklungsphasen und der (aktuellen) Typologie-Systematik der rumänischen Sprache.

Wie bei allen Modulprüfungen an der Universität Wien werden die Punkte aus beiden Prüfungsteilen zusammengezählt. In den Fragen sowohl zur Sprachwissenschaft als auch Landeswissenschaft müssen je mind. 50% erreicht werden, das bedeutet mindestens 5 Punkte für den sprachwissenschaftlichen und mindestens 5 Punkte für den landeswissenschaftlichen Teil der Prüfung.
Maximal zu erreichende Punktezahl = 20 Punkte.
Offene Fragen.
60 Minuten Prüfungszeit: 13:15-14:15
Erlaubte Hilfsmittel: physische Wörterbücher

Letzte Änderung: Mi 07.05.2025 12:55