Universität Wien

Modulprüfung

StEOP Modulprüfung Einführung in die vormoderne Geschichte Koreas (2024W)

Donnerstag 06.02.2025 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03

Für die LV-Prüfung zur VO "Einführung in die vormoderne Geschichte Koreas"
für Studierende, die diese VO im Rahmen eines ECs oder Moduls "Alternative Erweiterungen" absolvieren,
ANMELDUNG ab 22.1.2025 hier:
https://ufind.univie.ac.at/de/exam.html?prueid=1379940&lv=150302&semester=2024W

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Gesamter Inhalt der auf Moodle bereitgestellten PowerPoint Folien:
*) Koreanische Geschichte von der Frühzeit bis zum Ende des 19. Jahrhunderts (= Überblick über die wichtigsten Ereignisse der koreanischen Geschichte der einzelnen Perioden; politische Systme, wichtige Persönlichkeiten und gesellschaftliche Bewegungen)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es wird eine schriftliche Prüfung vor Ort abgehalten -- beachten Sie bitte, dass Sie Ihren Studierendenausweis (bzw. einen amtlichen Lichtbildausweis) dabei haben sollten, damit Ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann.

Erlaubte Hilfsmittel:
Es darf ein Wörterbuch verwendet werden, d.h. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen ein Wörterbuch in ihrer Sprache mitbringen. Es sind keine elektronischen Geräte (Smartphones) erlaubt!

Fragentypen:
Multiple-Choice-Fragen und Zuordnungsaufgaben zum Stoff der Vorlesung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für einen positiven Abschluss ist das Erreichen von mindestens 60 Punkten notwendig.

1 (sehr gut) 100-91 Punkte
2 (gut) 90-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

*** Studienrechtliche Hinweise für Studierende ***
Eine Beurteilung ist nur zulässig, wenn:
a) Sie korrekt zu dieser Prüfung angemeldet sind,
b) Sie die Voraussetzungen zu dieser Prüfung erfüllen,
c) Ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann (Studierendenausweis bzw. weiterer amtlicher Lichtbildausweis),
d) Sie keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden (Lehrveranstaltungsleiter*innen geben vor Beginn der Prüfung bekannt, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen).

--> Bei einem Abbruch der Prüfung ohne wichtigen Grund wird die Prüfung mit 'nicht genügend' beurteilt.

Letzte Änderung: Fr 31.01.2025 07:13