Universität Wien

Modulprüfung

StEOP Modulprüfung Einführung in die Kultur Koreas (2024W)

Dienstag 04.02.2025 11:30 - 13:00 Hörsaal C2 UniCampus Hof 2 2G-K1-03

Für die LV-Prüfung zur VO "Einführung in die Kultur Koreas"
für Studierende, die diese VO im Rahmen eines ECs oder Moduls "Alternative Erweiterungen" absolvieren,
ANMELDUNG ab 20.1.2025 hier:
https://ufind.univie.ac.at/de/exam.html?prueid=1381136&lv=150303&semester=2024W

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Unterlagen (Literatur, Folien,...), die auf der Moodle-Online Plattform zur Verfügung gestellt werden. Prüfungsrelevante Lektüren werden eindeutig als solche bekanntgegeben.

Literatur
+ Literatur zu den einzelnen Einheiten wird auf Moodle bekanntgegeben

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es wird eine schriftliche Prüfung vor Ort abgehalten -- beachten Sie bitte, dass Sie Ihren Studierendenausweis (bzw. einen amtlichen Lichtbildausweis) dabei haben sollten, damit Ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann.

Erlaubte Hilfsmittel:
Es darf ein Wörterbuch verwendet werden, d.h. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen ein Wörterbuch in ihrer Sprache mitbringen. Es sind keine elektronischen Geräte (Smartphones) erlaubt!

*) Schriftliche Abschlussprüfung:
Dauer: bis zu 90 Minuten
Modus: vor Ort
Fragentypen: Multiple Choice-Fragen zum Stoff der Vorlesung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für einen positiven Abschluss ist das Erreichen von mindestens 60 Punkten notwendig.

1 (sehr gut) 100-91 Punkte
2 (gut) 90-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

*** Studienrechtliche Hinweise für Studierende ***
Eine Beurteilung ist nur zulässig, wenn:
a) Sie korrekt zu dieser Prüfung angemeldet sind,
b) Sie die Voraussetzungen zu dieser Prüfung erfüllen,
c) Ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann (Studierendenausweis bzw. weiterer amtlicher Lichtbildausweis),
d) Sie keine unerlaubten Hilfsmittel verwenden (Lehrveranstaltungsleiter*innen geben vor Beginn der Prüfung bekannt, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen).

--> Bei einem Abbruch der Prüfung ohne wichtigen Grund wird die Prüfung mit 'nicht genügend' beurteilt.

Letzte Änderung: Fr 25.04.2025 13:01