Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

210096 VO M1a: Politikwissenschaftliche Grundlagen (2021W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 21 - Politikwissenschaft
DIGITAL

Montag 31.01.2022 09:00 - 11:00 Digital

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Texte zur Vorlesung, Vortragsfolien und mündlicher Vortrag.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Den Studierenden werden Aufgabenstellungen vorgegeben, die im open book-Format in einem zweistündigen Zeitfenster online zu bearbeiten sind.
Die Prüfung finden Sie in einem dafür angelegten moodle Kurs, der rechtzeitig sichtbar geschalten wird.
Die reine Beantwortungszeit ist auf 90 Minuten angelegt, 30 Minuten stehen zum Down- und Upload des Prüfungsbogens bereit.

Es werden 2 Essayfragen vorgegeben bei denen alle davon beantwortet werden müssen. die Höchstpunktzahl, die erreicht werden kann, sind 50 Punkte.
Davon braucht man 50 Prozent um positiv zu sein

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zum positiven Abschluss der Lehrveranstltung muss eine Prüfung am Ende des Semesters abgelegt werden. Prüfungsstoff enthält die Pflichtlektüre und die Präsentationen der einzelnen Einheiten.
• Neben der Darstellung und Wiedergabe des Prüfungsstoffs wird in diesem Prüfungsformat verstärkt die Fähigkeit bewertet, Verbindungen zwischen Positionen selbstständig herzustellen und eigene Interpretation der Vorlesungsinhalte zu liefern.
• Die Eigenständigkeit der Arbeit muss gewährleistet sein und wird stichprobenartig mittels nachträglicher Interviews maximal vier Wochen nach der Prüfung kontrolliert. Die Studierenden sind verpflichtet, diese Termine nach Anfrage wahrzunehmen. Das dafür vorgesehene Zeitfenster wird fristgerecht mitgeteilt.
• Zusätzlich werden alle Abgaben mit dem Plagiatsprogramm der Universität Wien (turnitin) geprüft. Somit werden aus den Vorlesungsfolien oder dem Internet kopierte Antworten, das Abschreiben von Texten ohne entsprechende Literaturangabe sowie das Abschreiben von anderen Teilnehmer*innen derselben Prüfung erkannt.
• Bei nicht-eigenständiger Bearbeitung der Prüfung wird im Sammelzeugnis ein „X" vermerkt.

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:19