Universität Wien
Lehrveranstaltungsprüfung

230090 KU Öffentliches Recht für Soziolog*innen (2021W)

Grundzüge des Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarechts

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
VOR-ORT

Donnerstag 03.03.2022 16:45 - 17:15 Hörsaal 42 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 7
Update 2.3.2022: die Prüfung kann in einem Durchgang ab 16:45 für alle Teilnehmer*innen angeboten werden.

Bei großem Andrang findet die Prüfung in zwei aufeinanderfolgenden Durchgängen statt. Halten Sie sich bitte vorläufig den gesamten Zeitraum 16:45 bis 18:00 frei!

Beachten Sie bitte, dass bei Prüfungen vor Ort wegen Covid19 die Anmeldefrist früher endet als sonst üblich. Melden Sie sich bei Anmeldeproblemen vor dem Ende der Frist unter spl.soziologie@univie.ac.at. Nachmeldungen können nicht vorgenommen werden.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die aktuell geltenden Bestimmungen in Hinblick auf Covid19.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Prüfer*innen

Information

Prüfungsstoff

Die im Kurs behandelten Lehrinhalte.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

schriftlich (multiple choice);
erlaubtes Hilfsmittel: unkommentierte Ausgabe des B-VG

Hinweis der SPL Soziologie:
Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines X) und zählt als Prüfungsantritt.

Je nach Prüfungsmethode, kann im Zuge der Beurteilung die Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen.

Vierter Prüfungsantritt (kommissionelle Wiederholungsprüfung):
Wenn Sie eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben, ist eine persönliche Anmeldung zum vierten Prüfungsantritt, bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin, in der StudienServiceStelle Soziologie erforderlich (https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313).

Informationen zu digitalen Prüfungen: https://soziologie.univie.ac.at/info/digpruef/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Beurteilung ist das Erreichen von mindestens der Hälfte der maximalen Punkteanzahl beim schriftlichen Test erforderlich.

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:20